3.3.6. Erholung
Das Plangebiet selbst weist keine eigenständige Erholungsfunktion auf.
Das Plangebiet selbst weist keine eigenständige Erholungsfunktion auf.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und seiner direkten Umgebung befinden sich keine gesetzlich geschützten Kulturdenkmale gemäß Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes befinden sich - mit Ausnahme der Schulstraße - in privatem Eigentum.