Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, Bebauungsplan Nr. 3 "Nördlich des Friedhofes" für das Gebiet: "Nördlich des Friedhofes, östlich der Bahntrasse und westlich des ehemaligen Freibadgebäudes" nach § 13b BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.4.2. Verkehrsuntersuchung

Das Bebauungskonzept sieht eine Anbindung des Plangebietes über die Schulstraße vor. Hierüber erfolgt eine direkte Anbindung in östliche Richtung zur Ortsmitte und weitergehend in die umgebenden Gemeinden.

Zur Beurteilung der Verträglichkeit des künftigen Verkehrsaufkommens wurden die zu erwartenden Verkehre des geplanten Wohngebietes unter Berücksichtigung der Anzahl der geplanten Wohneinheiten überschlägig ermittelt.

Der Bebauungsplan ermöglicht die Realisierung von 11 Wohneinheiten. Unter Anwendung der anerkannten Berechnungsmethoden zur "Abschätzungen des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung" (Dr.-Ing. Bosserhoff, Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung - "Ver_Bau") sowie den "Hinweisen zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen" (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, 2006) ergibt sich ein Gesamtverkehrsaufkommen von mindestens 20 Kfz/24h und höchstens 118 Kfz/24h. Der arithmetische Tagesmittelwert ergibt sich zu 69 Kfz/24h.

Auf der Grundlage dieses gemittelten Gesamtverkehrsaufkommens lässt sich das zu erwartende Verkehrsaufkommen zu den Spitzenstunden errechnen. Hierzu wird der tägliche Gesamtverkehr mit den Spitzenstundenanteilen von 8 % für die morgendliche Spitzenstunde von 07.00 bis 8.00 Uhr (ca. 6 Kfz/h im Ziel- und Quellverkehr) sowie 11 % für die nachmittägliche Spitzenstunde in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr (ca. 8 Kfz/h im Ziel und Quellverkehr) berechnet.

Unter Berücksichtigung dieses geringen Verkehrsaufkommens kann der zusätzliche Verkehr des geplanten Wohngebietes somit unter dem Aspekt der Streckenkapazität auf den geplanten und vorhandenen Straßen verkehrsverträglich abgewickelt werden.

4.5. Grün- und Freiraumkonzept

Das Plangebiet wird an seinen nördlichen Plangebietsgrenzen durch eine umlaufende Gehölzpflanzung (Knick) zur freien Landschaft eingegrünt und sichert somit eine möglichst verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild.

Nördlich des bestehenden Friedhofes ist eine geringfügige Arrondierung des Friedhofes geplant. Diese Fläche dient der Pflege- und Unterhaltung des Friedhofes.

4.6. Natur- und Artenschutz

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Demnach gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

Gleichwohl definiert der Bebauungsplan durch das zusätzliche Anpflanzen eines umlaufenden Gehölzstreifens sowie durch das Anpflanzen einzelner (Obst-)Bäume auf den privaten Grundstücken unterschiedliche Maßnahmen zur Sicherung einer orts- und landschaftsbildverträglichen Entwicklung.

Die konkreten Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz werden im weiteren Verfahren untersucht und mögliche Maßnahmen zum Ausgleich und zur Minimierung in den Bebauungsplan übernommen.