1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021
Der Planbereich der Gemeinde Busdorf wird in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2021 als Gebiet im Stadt- und Umlandbereich der Stadt Schleswig im ländlichen Raum sowie als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. Zudem befindet sich das Plangebiet am Rande eines Vorbehaltsraumes für Natur und Landschaft. Die Vorbehaltsgebiete sollen der Entwicklung und Erhaltung ökologisch bedeutsamer Lebensräume und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes dienen. Zwar sind damit unmittelbar keine Nutzungseinschränkungen verbunden, jedoch ist in den Gebieten bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts besonderes Gewicht beizumessen.
Die Planungsfläche liegt weiterhin innerhalb des 10 km-Umkreises um das Mittelzentrum Schleswig sowie im Naturpark Schlei.