Planungsdokumente: Gemeinde Dellstedt - B-Plan 2, 3. Änderung - Erweiterung Baugebiet "Lökenkoppel / Renslohe"

Begründung

1. Lage, Planungsanlass und Planungsziele

Der Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Dellstedt wurde im Jahr 1998 rechtskräftig. Er sieht die Realisierung Allgemeiner Wohngebiete (WA) am nordwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde vor. Der Bereich der 1. Änderung und Ergänzung aus dem Jahr 2008 umfasst einen Teilbereich im Südwesten des Ausgangsbebauungsplans. Im Rahmen der 1. Änderung und Ergänzung wurden umfangreiche Änderungen der Erschließungsstruktur vorgenommen.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung beschränkt sich auf den südlichen Teilbereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 2. Das Plangebiet umfasst das Teilgebiet westlich der Straße Lökenkoppel, nördlich bzw. östlich des Kirchweges einschließlich Teilflächen des Kirchweges. Der Geltungsbereich der 2. Änderung liegt außerhalb der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst den gesamten zentralen und nördlichen Bereich des Ausgangsbebauungsplans östlich des Kirchweges, westlich der Bebauung der Straße Lerchenfeld und nördlich der Straßen Renslohe und Lökenkoppel, einschließlich des Regenrückhaltebeckens.

Der Änderungsbereich umfasst das Flurstück 64/01 der Flur 11 in der Gemeinde und Gemarkung Dellstedt. Er ist insgesamt ca. 2,45 ha groß.

Die Grundstücke der vom Kirchweg abgehenden Stichwege (Lökenkoppel und Renslohe) sind vollständig bzw. teilweise bebaut. Die Anlagen der technischen Infrastruktur wurden hergestellt.

Im Rahmen der Vermarktung der Baugrundstücke ist eine Nachfrage nach zweigeschossigen Wohngebäuden im Stile von Stadtvillen zu verzeichnen. Neben dem aktuellen Trend sind diese Häuser sowohl energetisch günstig als auch sehr flächensparsam.

Die Gemeinde beabsichtigt, der geänderten Nachfragesituation in dem Baugebiet Rechnung zu tragen. Dabei sind neben der Zahl der Vollgeschosse und entsorgungstechnischer Anlagen Änderungen im Bereich der zulässigen Höchstzahl an Wohnungen je Wohngebäude, der Dachneigung, der Grundstückszufahrten, der Höhe baulicher Anlagen sowie der Grünordnung und der Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

Durch die Planänderungen ergibt sich eine bessere Ausnutzung der Grundstücke. Der Geltungsbereich schließt sich an Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan dient der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum. Die zulässige Grundfläche liegt entsprechend den Festsetzungen des Ausgangsbebauungsplans und der 1. Änderung und Ergänzung bei ca. 5.030 m² (GRZ 0,3). Eine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet.

Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Die nächstgelegenen Natura-2000-Gebiete befinden sich im Abstand von ca. 500 m nördlich zum Plangebiet. Dabei handelt es sich um das FFH-Gebiet 1721-391 ‚Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung‘, hier der Teilausschnitt ‚Naturschutzgebiet Dellstedter Birkwildmoor‘ sowie (für den betroffenen Bereich) flächengleich um das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1622-491 ‚Eider-Treene-Sorge-Niederung‘.

Das Dellstedter Birkwildmoor besteht aus zwei Hochmoorresten bei Dellstedt. Seit den 1970 Jahren werden hier Regenerationsmaßnahmen durchgeführt. Großflächig haben sich Wollgräser und Torfmoose erhalten können (vgl. FFH DE-1622-391 - Gebietssteckbrief).

Übergreifende Schutzziele der FFH-Gebiete sind die Erhaltung eines Biotopkomplexes aus Hochmooren, Niedermooren und Flachseen und weiteren Feuchtlebensräumen in der weiträumigen Niederungslandschaft der Flüsse Eider, Treene und Sorge, der in seiner Größe und Ausprägung in Schleswig-Holstein einzigartig ist (vgl. FFH DE-1622-391 - Erhaltungsziele).

Die Eider-Treene-Sorge Niederung ist insgesamt aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung als Brut- und Rastgebiet für zahlreiche Vogelarten besonders schutzwürdig. Hierzu ist die Erhaltung hoher Wasserstände im gesamten Vogelschutzgebiet besonders wichtig. Zwischen den einzelnen Teillebensräumen sollen möglichst ungestörte Beziehungen erhalten werden. Insbesondere soll das Gebiet zum Schutz der vorkommenden Großvögel von künstlichen Vertikalstrukturen wie Windenergieanlagen und Hochspannungsleitungen frei gehalten werden (vgl. EGV DE 1622-493 - Gebietssteckbrief).

Auswirkungen auf die Natura-2000-Gebiete sind aufgrund des Abstandes, der Randlage zu den ausgedehnten Natura 2000-Gebieten und der Siedlungsnähe des Plangebietes sowie der sehr geringfügigen Vorhabenwirkungen der vorliegenden Planänderung nicht zu erwarten.

2. Erläuterung der Planfestsetzungen

Das zentrale Planungsziel der Gemeinde ist die Änderung der Geschossigkeit der Wohngebäude. In Zuge dieser Änderung wurde geprüft, ob die erschließungstechnische Infrastruktur des Plangebiets angepasst werden muss. Im bestehenden Bebauungsplan Nr. 2 sind die meisten Bestandteile der Planzeichnung weiter funktionsfähig und sollen weiterverfolgt werden.

Das im Plangebiet vorgesehene Regenrückhaltebecken wurde hydraulisch geprüft und in der Planzeichnung entsprechend angepasst.

Die geltenden Festsetzungen der Planzeichnung (Teil A) sind entsprechend geändert. Die textlichen Festsetzungen (Teil B) sind geprüft und ebenfalls entsprechend angepasst.

2.1 Zahl der Vollgeschosse

Planungsziel ist die zusätzliche Realisierung von zweigeschossigen Wohngebäuden, die im Stile von Stadtvillen verstärkt nachgefragt werden. Innerhalb des Planänderungsbereichs sind für alle Baugebiete deshalb maximal zwei Vollgeschosse (II) zulässig. Bisher war ein Vollgeschoss (I) zulässig. Die Festsetzung erfolgt in der Planzeichnung (Teil A).