Planungsdokumente: Gemeinde Dellstedt - B-Plan 2, 3. Änderung - Erweiterung Baugebiet "Lökenkoppel / Renslohe"

Begründung

2.5 Grundstückszufahrten, Gehwege, Park- u. Stellplätze

Die bisherige Festsetzung, dass Grundstückszufahrten, öffentliche Gehwege, Parkplätze und Stellplätze nur in wasserdurchlässigen Materialien zulässig sein sollen und bituminöse Baustoffe und großflächige Betonplatten über 0,25 m² unzulässig sind, entfällt. Es soll die Möglichkeit eröffnet werden, auch anderweitige Materialien zu verwenden.

2.6 Höhe der baulichen Anlagen

2.6.1 Sockelhöhe

Da insbesondere der südliche Teilbereich des Plangebiets niedriger liegt als das restliche Plangebiet, soll hier der Boden zumindest annähernd auf das geplante Straßenniveau aufgefüllt werden. Ziel dessen ist, dass das anfallende Niederschlagswasser nicht von der Straße auf die angrenzenden Baugrundstücke abfließt. Daher soll eine Mindestsockelhöhe festgesetzt werden.

Um eine einheitliche Gebäudehöhe zu schaffen, soll zusätzlich eine maximale Sockelhöhe festgesetzt werden.

Aus Gründen der Präzisierung erfolgt die Höhenangabe in Metern über Normalhöhennull (m. ü. NHN).

Die Mindestsockelhöhe (Oberkante der Erdgeschossfußböden im Rohbau) darf 6,5 m ü. NHN nicht unterschreiten. Auf den Baugrundstücken Nr. 17 – 22 sowie Nr. 28 – 38 darf die Sockelhöhe 7,0 m ü. NHN nicht überschreiten. Auf den höher gelegenen Baugrundstücken Nr. 23 - 27 im Norden des Plangebiets darf die Sockelhöhe 7,5 m. ü. NHN nicht überschreiten.