Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich Dorfstr., entl. der rückw. Grenze der westl. Bebauung entl. Rosenstr., Flurstücke 44/4, 137 u. 138, Flur 3, Gem. Tramm"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Grundlagen der Planaufstellung

1.1. Planungsanlass

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 möchte die Gemeinde Tramm der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbauland in der Gemeinde aktiv begegnen und in zentraler Ortslage südlich der Dorfstraße die planungsrechtlichen Grundlagen zur Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes schaffen. Ziel ist es dabei die gewachsene Bebauung einzubinden und so den schützenwerten Bestand zu sichern und eine verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen.

Das Plangebiet befindet sich heute in Teilen innerhalb der gewachsenen Ortslage und ist demnach dem Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Die rückwärtigen Bereiche sind hingegen eher dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen, so dass eine (wohnbauliche) Nutzung derzeit nicht möglich ist. Aufgrund dessen ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Planung sieht zunächst eine Entwicklung der südlichen Plangebietsflächen vor. Die nördlichen Flächen sind als ein weiterer Baustein der mittel- und langfristigen Gemeindeentwicklung zu berücksichtigen und werden daher bereits über den vorliegenden Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert.

1.2. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich in zentraler Ortslage der Gemeinde Tramm südlich des Dorfangers mit der Kappel und Kirchhof. Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 44/4, 137 und 138 der Flur 3 auf der Gemarkung Tramm und bildet eine Fläche von 1,2 ha.

Er wird begrenzt durch:

die Dorfstraße im Norden,

die westlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Rosenstraße im Osten,

das Flurstück Nr. 46 der Flur 3 auf der Gemarkung Tramm (Dorfstraße 18) im Westen,

landwirtschaftliche Flächen im Süden.

Die genaue Abgrenzung des Plangeltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.