Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich Dorfstr., entl. der rückw. Grenze der westl. Bebauung entl. Rosenstr., Flurstücke 44/4, 137 u. 138, Flur 3, Gem. Tramm"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.2.2. Schutzgut Boden

Gemäß dem Umweltportal des Landes ist die oberflächennahe Geologie im Bereich des Plangebietes durch Bildungen der Weichselkaltzeit bestimmt. Im größten Teil des Plangeltungsbereiches handelt es sich dabei um glazifluviatile Ablagerungen, die überwiegend aus Sand, untergeordnet auch aus Kies bestehen und Durchragungen von Geschiebe-lehm aufweisen können. Im westlichen Teil des Plangebietes grenzen glazigene Ablagerungen (Grundmoränen/Endmoränen) an, die aus Geschiebelehm (über Geschiebemergel) bestehen und daher durch Schluffe bestimmt sind, die tonig, sandig bzw. kiesig ausgeprägt sein können.

Entsprechend der oben genannten Entstehungsgeschichte steht im größten Teil des Plangebietes Braunerde aus Geschiebedecksand über tiefem Geschiebesand an. Von Westen her schließt Braunerde-Parabraunerde aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm bzw. über Geschiebemergel an.

Im Zusammenhang mit der Planung wurde eine Geotechnische Stellungnahme erarbeitet9. Dabei wurden sechs Kleinrammbohrungen bis in eine maximale Tiefe von 5,0 m durchgeführt. In den meisten Bohrprofilen wurde Oberboden über Auffüllungen bzw. über Sand festgestellt, der von Geschiebemergel unterlagert wird. Im westlichen Teil des Plangebietes wurden in einigen Profilen Lagen von Beckenschluff festgestellt, die z.T. zwischen Sandschichten liegen, in einem Fall auch unter dem Geschiebemergel, so dass hier von Beckenschluffmergel zu sprechen ist.

Bezüglich der Bodenfunktionen, zu denen Informationen für die nach Süden angrenzenden Ackerflächen vorliegen (Umweltportal Schleswig-Holstein 2023), kann von einem geringen Wasserrückhaltevermögen, von einer geringen Nährstoffverfügbarkeit, von einer mittleren Sickerwasserrate, einer mittleren Gesamtfilterleistung und von einer geringen bis mittleren natürlichen Ertragsfähigkeit mit Bodenzahlen um 36 ausgegangen werden. Die bodenkundliche Feuchtestufe wird als schwach frisch bis schwach trocken eingestuft. Die bodenfunktionale Gesamtleistung wird auf der Grundlage der oben genannten Einstufungen als sehr gering bewertet (Umweltportal Schleswig-Holstein 2023).

Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen sind nach derzeitigem Kenntnisstand innerhalb oder angrenzend an das Plangebiet nicht vorhanden. Auch bei der Baugrunderkundung wurden keine Hinweise auf Altlasten oder Kontaminierungen festgestellt.

Prognose der Auswirkungen

Während der Bauzeit könnte es durch baulich bedingte Schadstoffemissionen potenziell zu lokalen Verunreinigungen des Bodens kommen. Dieses bzw. das entsprechende Risiko ist jedoch bei Verwendung von Maschinen, Baufahrzeugen und technischen Verfahren, die dem Stand der Technik entsprechen und unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften zum Bodenschutz als gering einzuschätzen.

Durch die Festsetzung der Allgemeinen Wohngebiete mit der festgesetzten zulässigen Bebauung wird auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung eine Neuversiegelung von Boden in einem Umfang von ca. 0,34 ha vorbereitet, wobei ca. 0,04 ha dieser Fläche bereits teilversiegelt sind.

Im Bereich der neu zu überbauenden bzw. zu versiegelnden Flächen gehen alle Bodenfunktionen verloren. Im Bereich der noch nicht überbauten oder befestigten, lediglich bauzeitlich beanspruchten Flächen treten weniger schwerwiegende, überwiegend temporär begrenzte Beeinträchtigungen auf.

Die betroffenen Böden sind aufgrund der bisherigen Nutzung als Gartenfläche, z.T. mit vorhandenen Gebäuden, relativ stark anthropogen überformt. Böden mit besonderer Bedeutung, z.B. seltene Böden, sind von der Planung nicht betroffen.

Insgesamt ist für das Schutzgut Boden von einem für Planungen im Zusammenhang mit einer kleinflächigen Wohnbebauung „normalen“ Konfliktpotenzial auszugehen. Für die Überbauung bzw. Versiegelung von aktuell nicht überbauten Flächen sind gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Kompensationsmaßnahmen erforderlich, die in Ziffer 8.5.2 beschrieben und auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung gesichert werden.

6.2.3. Schutzgut Wasser

Oberflächengewässer in Form von Still- und Fließgewässern sind im Plangebiet und in seiner näheren Umgebung nicht vorhanden. Die nächstgelegenen Fließgewässer sind der nördlich und östlich der Ortslage verlaufenden Hornbeker Mühlenbach und die südlich der Autobahn A 24 verlaufende Gethsbek.

Die nächstgelegenen stehenden Gewässer sind ein im Abstand von ca. 210 m nördlich der Dorfstraße gelegenes Stillgewässer, das sich nordwestlich des Plangebietes befindet, die ca. 300 m südlich des Plangeltungsbereiches gelegene Teich-Kläranlage sowie ein in ca. 600 m Entfernung südöstlich des Plangeltungsbereiches in der Feldflur gelegenes Gewässer.

Das Grundwasser gehört zum Grundwasserkörper im Hauptgrundwasserleiter „Elbe-Lübeck-Kanal - Geest“. Trinkwasserschutzgebiete, Trinkwassergewinnungsgebiete oder Grundwasserentnahmen liegen im Bereich des Plangebietes oder in seiner näheren Umgebung nicht vor.

Im Rahmen der für die Geotechnische Stellungnahme durchgeführten Bodenuntersuchungen10 konnten in den bis in eine Tiefe von 5,0 m durchgeführten Bohrungen keine Grundwasserstände festgestellt werden. Es wurde lediglich in manchen Bohrungen Staunässe innerhalb der Sande und oberhalb der bindigen Böden festgestellt.