Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich Dorfstr., entl. der rückw. Grenze der westl. Bebauung entl. Rosenstr., Flurstücke 44/4, 137 u. 138, Flur 3, Gem. Tramm"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.3. Berücksichtigung weiterer Umweltbelange

6.3.1. Sachgerechter Umgang mit Abfällen

Es ist davon auszugehen, dass bei der Durchführung der baulichen Maßnahmen alle geltenden gesetzlichen abfallrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

6.3.2. Beschreibung erheblich nachteiliger Auswirkungen durch Unfälle, Katastrophen oder Klimawandel

Unfälle oder Katastrophen

Unbeschadet des § 50 Satz 1 BImSchG sind durch die Darstellungen der Änderung des Flächennutzungsplanes keine schweren Unfälle oder Katastrophen zu erwarten:

Im direkten Umfeld des Plangeltungsbereiches befinden sich weder Industrie- oder Gewerbeanlagen noch landwirtschaftliche Großbetriebe, die bei Unfällen nachteilige Auswirkungen auf die Planung bewirken könnten.

Es grenzen keine Oberflächengewässer direkt an den Plangeltungsbereich an, so dass im Plangebiet keine nachteiligen Auswirkungen durch Hochwasserereignisse zu erwarten sind.

Im Plangeltungsbereich sind keine Betriebsbereiche nach § 3 Abs. 5a BImSchG geplant, so dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen und schweren Unfälle auf schutzbedürftige Gebiete in der Nachbarschaft entstehen.

Klimawandel

Das im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 geplante Wohngebiet verursacht keine erheblichen Mengen an Treibhausgasemissionen.

Durch die Planung wird nicht in Ökosysteme mit besonderer Senkenfunktion für Treibhausgase, wie Wälder oder Moore, eingegriffen.

Die Planung beeinträchtigt keine Schutzgüter, die infolge des Klimawandels besonders empfindlich sind. Der Boden im Plangeltungsbereich besteht nicht aus klimasensitiven Böden.

Der Bau eines Wohngebietes ist weder erheblich anfällig gegenüber Hitze noch gegenüber Kälte.

Hochwasserereignisse sind aufgrund nicht vorhandener Gewässer im Plangebiet nicht zu erwarten.

Erhöhte Geländeformen, die im Zusammenhang mit entsprechenden Niederschlagsereignissen zu Erdrutschen führen könnten, sind im Bereich des Plangebietes nicht vorhanden, so dass nachteilige Auswirkungen durch Erdrutsche nicht zu befürchten sind.

Aufgrund der günstigen Bodenverhältnisse mit versickerungsfähigem Boden und unter Berücksichtigung der weitgehend ebenen Geländeoberfläche ist auch nicht mit relevanten Problemen infolge von Starkregenereignissen zu rechnen.