Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Entsprechend den Ergebnissen des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Güby sind keine Maßnahmen zum Immissionsschutz vorzusehen. Zum Schutz der Wohnruhe werden im parallel aufgestellten Bebauungsplan Maßnahmen, wie z.B. die Festsetzung der Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude, getroffen.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Zur Vermeidung von Zugriffsverboten nach § 44 BNatSchG sind notwendige Gehölzrodungen zwischen dem 01. Oktober und Ende Februar durchzuführen, da potenziell Lebensräume heimischer Brutvögel zu erwarten sind. Hierdurch wird ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG vermieden.
Im parallel aufgestellten Bebauungsplan werden die Knicks entlang der zukünftigen Wohnbauflächen werden rechtlich entwidmet und als Grünstruktur ohne Biotopschutz erhalten, die auf den Knicks vorhandenen Überhälter als zu erhaltend festgesetzt und die Rodung der Knickabschnitte für die Grundstückszufahrten durch das Zusammenfassen zweier Grundstücke minimiert.
Im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt und den damit geplanten § 41a BNatSchG sind im Plangebiet Verkehrs- und Außenbeleuchtungen zu installieren, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Zu verwenden ist ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht, nach unten abstrahlend ausgerichtet und bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte.
Schutzgut Fläche
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Boden
Die vorgesehenen Bauflächen sind derzeit in intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Im parallel aufgestellten Bebauungsplan wurde zur Minimierung des Eingriffs eine Grundflächenzahl von 0,30 festgesetzt.
Schutzgut Wasser
Um die Änderungen des Wasserhaushalts einzuschränken, wird ein vergleichsweise geringer Versiegelungsgrad (GRZ von 0,3) festgesetzt. Darüber hinaus sind Stellplätze und Zufahrten wasserdurchlässig herzustellen. Zur Vermeidung von Abflussspitzen wird das Niederschlagswasser in einem Regenrückhaltebecken zwischengespeichert.
Schutzgut Klima/Luft
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung wurden auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht dargestellt. Der parallel aufgestellte Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die den Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung dienen:
Schutzgut Landschaft
Zum Schutz des Landschaftsbildes erfolgt im parallel aufgestellten Bebauungsplan eine an die Umgebung angepasste Festsetzung der Gebäudehöhen und Geschosszahlen. Die Knicks am Rand der Wohnbauflächen bleiben erhalten. Zusätzlich soll im Nordwesten ein bepflanzter Wall als Abgrenzung zum Golfplatz angelegt werden. Der Planbereich wird künftig zu allen vier Seiten durch Eingrünungen abgegrenzt und so in sich geschlossen.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.