Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Dannewerk "Baugebiet Krumacker" zwischen den Straßen Krumacker und Rosenstraße, südlich und östlich der Straße Brummkoppel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4 Planungsalternativen

4.1 Standortalternativen

Die Gemeinde Dannewerk hat sich intensiv mit den vorhandenen Innenentwicklungspotentialen auseinander gesetzt. Die Untersuchung ergab für die Gemeinde Dannewerk ein Potential von 18 Grundstücken in 9 Potentialflächen. Die Gemeinde geht davon aus, dass sich in den nächsten 11 Jahren ca. 13 Wohneinheiten in den untersuchten Flächen realisieren lassen. Dem gegenüber steht ein verbleibender Entwicklungsrahmen (nach Abzug der Innenentwicklungspotenziale) bis zum Jahr 2036 von ca. 33 Wohneinheiten. Aus dieser Aufstellung wird deutlich, dass die vorhandenen Innenentwicklungspotentiale nicht ausreichen, um den vorhandenen und den zu erwartenden Bedarf an Wohnbauflächen zu decken.

Daher hat die Gemeinde weitere Flächen im Außenbereich untersucht, um den zukünftigen Bedarf an Wohnbauland decken zu können. Die Untersuchung umfasst insgesamt 6 Bereiche, die alle an die Ortslage angrenzen. Augenscheinlich sind die Flächen E 3 und E 5 der Analyse aus städtebaulicher Sicht besonders für die zukünftige Siedlungsentwicklung zu empfehlen. Die weiteren 4 Flächen weisen ebenfalls eine grundsätzlich Eignung für eine Siedlungsentwicklung auf. Die Vorteile und Nachteile sowie evtl. Hinderungsgründe, die gegen eine Bebauung der einzelnen Flächen sprechen, wurden ausführlich dargelegt und dienen als Grundlage für die gemeindliche Abwägung.

Entscheidend für die Auswahl der Fläche E3 war die gute städtebauliche Integration der Fläche. Das Gebiet fügt sich auf 3 Seiten in die vorhandene Ortslage ein und erweitert so den Siedlungsbereich nicht weiter in den Außenbereich hinein. Zudem kann das Plangebiet auf 3 Seiten verkehrlich (einschl. Fuß- und Radwegen) an die vorhandene Ortslage angebunden werden, was zu einer hohen Durchlässigkeit der Siedlungsflächen und einer Verteilung der Verkehrsströme führt. Ergänzend hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg im Vorwege der Planung eine Entlassung des Planbereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet in Aussicht gestellt. Aus diesen Gründen hat die Gemeinde Dannewerk den Beschluss gefasst, die Entwicklungsfläche E3 für die weitere wohnbauliche Entwicklung zu nutzen.

4.2 Planungsalternativen

Bei der Aufstellung des B-Planes wurden die randlichen Knickstrukturen berücksichtigt. Auf die Entwidmung der Knicks könnte voraussichtlich nur nachhaltig verzichtet werden, wenn die Knicks in öffentlichen Eigentum verbleiben. Um weiterhin die Knickpflege realisieren zu können, wären bei dieser Variante ausreichend breite Unterhaltungsstreifen notwendig. Dies würde mit einem erheblichen Verlust bebaubarer Fläche einhergehen, was die Gemeinde im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden möglichst vermeiden möchte.

Der Knick innerhalb des Plangebietes kann aufgrund der Grundstücksaufteilung nicht erhalten werden. Bei Erhalt wäre ein ebenfalls erheblicher Verlust bebaubarer Fläche hinzunehmen.

Da die vorhandene nördliche Zufahrt eine Befahrbarkeit mit Lkw (z.B. Müllfahrzeuge, Feuerwehr oder Baufahrzeuge) nicht zulässt, muss eine weitere Zufahrt geschaffen werden. Diese weitere Möglichkeit soll im Süden zu Rosenstraße erfolgen. Dafür ist ein Knickdurchbruch notwendig. Auch bei einer anderen Zufahrt, z.B. über das östlich gelegene Grünland, müsste ein Knickdurchbruch erfolgen. Um die Befahrbarkeit mit LKW im Gebiet zu gewährleisten, sind darüber hinaus zwei Wendehammer notwendig.

Der Fuß- und Radweg wird angelegt, damit Fußgänger und Radfahrer das gesamte Plangebiet nicht entlang der Straßenverkehrsfläche durchqueren müssen, um das Baugebiet zu verlassen. Dies ist nicht im Sinne der Gemeinde, die u.a. im Hinblick auf den Klimaschutz eine bewusste Förderung und Erleichterung des Fuß- und Radwegeverkehrs anstrebt.

Aufgrund der Grundstücksaufteilung und der Verkehrsführung ist der Erhalt des Grabenabschnittes der Rheider Au im südlichen Plangebiet nicht realisierbar. Die vorhandene Koppelzufahrt ist zum einen nicht breit genug und würde zum anderen einen höheren Anteil an vollversiegelter Straßenfläche mit sich führen.

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