1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP 2021)
Der Planbereich der Gemeinde Brodersby wird in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2021 als Bestandteil des ländlichen Raumes sowie in einem Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung dargestellt.
Nach Ziffer 4.7.1 Abs. 3 LEP 2021 soll dem Tourismus und der Erholung in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung besonderes Gewicht beigemessen werden. Dies soll bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben berücksichtigt werden. Maßnahmen zur Struktur- und Qualitätsverbesserung sowie zur Saisonverlängerung sollen hier Vorrang vor einer reinen Kapazitätserweiterung des Angebots beziehungsweise dem Bau neuer Anlagen haben. Zusätzliche Kapazitäten sind möglich, wenn sie eine Struktur- und / oder Qualitätsverbesserung des Angebots bewirken.
Nach Ziffer 4.7.3 Abs. 4 LEP 2021 dienen Ferienhäuser und -wohnungen überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur touristischen Nutzung. Dementsprechend ist ihre Lage, Größe und Ausstattung auch für längere Urlaubsaufenthalte auszurichten. Um einer Zersiedlung der Landschaft entgegenzuwirken, sind die Ferienhausgebiete im Anschluss an vorhandene (gegebenenfalls auch touristisch geprägte) Bauflächen bzw. Ortslagen vorzusehen; sie sollen das Landschaftsbild so wenig wie möglich beeinträchtigen. Nutzungs- und Betreiberkonzepte sollen für Ferienhausgebiete dauerhaft eine touristisch-gewerbliche Nutzung gewährleisten; ein Dauerwohnen ist auszuschließen.