Gemäß § 34 BNatSchG ist eine Prüfung von Vorhaben auf ihre Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen von Gebieten durchzuführen, die durch die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und durch die Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung wildlebender Vogelarten geschützt sind. EU-Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung nach FFH-Richtlinie bilden das Europäische Schutzgebietsnetz ‚Natura 2000‘.
Der Geltungsbereich der Bauleitpläne Gaushorn und Welmbüttel liegt in unmittelbarer Nähe des FFH-Gebietes „Wald bei Welmbüttel“ (DE-1721-301). Die Geltungsbereichsgrenze verläuft im südöstlichen Bereich direkt am FFH-Gebiet.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt. Die Verträglichkeitsuntersuchung ist der Begründung als Anlage 10.5 beigefügt.
In der Verträglichkeitsuntersuchung Natura 2000 zum Vorhaben, das über den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Welmbüttel und den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Gaushorn bauleitplanerisch vorbereitet wird, werden die Auswirkungen der Planung auf das benachbarte FFH-Gebiet DE-1721-301 „Wald bei Welmbüttel“ untersucht.
Die Bebauungspläne im Gebiet des ehemaligen Bundeswehrlagers werden mit dem Planungsziel aufgestellt, das Gebiet für Trainingseinheiten für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zur Verfügung zu stellen und bestehende Lagerhallen teilweise nachzunutzen.
Das Vorhaben wurde im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung hinsichtlich seiner Wirkungen auf das FFH-Gebiet charakterisiert. Das FFH-Gebiet wird dort mit den Erhaltungszielen und den wertgebenden Lebensraumtypen beschrieben.
Durch die geplanten Nutzungen sind betriebsbedingt akustische und optische Wirkungen durch Lärm, durch Bewegung von Menschen und durch Kfz-Verkehr zu erwarten.
Als Vorbelastung wird die benachbarte Standortschießanlage der Bundeswehr einbezogen, bei der im regelmäßigen Betrieb scharfe Munition verwendet wird. Die dadurch entstehenden Schallemissionen liegen deutlich über dem Niveau der Schall-emissionen des Vorhabens. Durch Waldbestand und die Böschungskante zum Schutzgebiet werden die Vorhabenswirkungen teilweise abgeschirmt.
Die Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und wertgebenden Lebensräume des FFH-Gebietes nicht zu erwarten sind. Die Erheblichkeitsschwelle wird in keinem der Wirkfaktoren erreicht.
Weitere Planungsvorhaben, die im Zusammenwirken mit der Umsetzung der Bauleitplanung eine Beeinträchtigung der FFH-Lebensraumtypen im untersuchten Bereich verursachen könnten, sind zurzeit nicht vorgesehen.
Erhebliche Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele maßgeblichen Gebietsbestandteile des FFH-Gebietes DE-1721-301 „Wald bei Welmbüttel“ werden nicht prognostiziert.