9.2.8.2 Bewertung der Auswirkungen
Baudenkmale sind nicht erkennbar betroffen. Die Belange des Bodendenkmalschutzes werden ausreichend berücksichtigt.
Beeinträchtigungen sonstiger Sachgüter sind nicht zu erwarten.
Baudenkmale sind nicht erkennbar betroffen. Die Belange des Bodendenkmalschutzes werden ausreichend berücksichtigt.
Beeinträchtigungen sonstiger Sachgüter sind nicht zu erwarten.
Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter können sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße beeinflussen. Beispielsweise wird durch den Verlust von Freifläche durch Flächenversiegelung der Anteil an Vegetationsfläche verringert, wodurch indirekt auch das Kleinklima beeinflusst werden kann.
Im vorliegenden Fall werden durch weitere Faktoren, wie z. B. Luftaustausch mit der Umgebung, diese Wechselwirkungen kompensiert und nicht im wesentlichen Bereich liegen. Die Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen sind insgesamt als gering zu beurteilen.
Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im vorliegenden Plangebiet nicht zu erwarten.