2.1.1.8 Biologische Vielfalt
Untersuchungsrahmen | Biotopverbundsysteme, Schutzgebiete und -objekte, Arteninventar. |
Datengrundlagen | Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig (BHF 2021), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG zum B-Plan Nr. 105 "Auf der Freiheit - Ostteil" der Stadt Schleswig (B.i.A 2021), Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 BNatSchG für das Vogelschutzgebiet DE 1423-491 "Schlei" zum B-Plan Nr. 105 der Stadt Schleswig (B.i.A. 2021), FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 BNatSchG für das FFH-Gebiet DE 1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe" zum Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig“ (BHF 2021). |
Beschreibung | Das FFH-Gebiet DE 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe“ sowie das Europäischen Vogelschutzgebiet DE 1423-491„Schlei“ ragen teilweise in das Plangebiet. Die Schlei ist zugleich ein Schwerpunktraum der landesweiten Ebene im Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein. Die Brackwasserröhrichte und die marinen Makrophytenbestände der Schlei sowie der See einschließlich eines mit Weiden bestandenen Ufersaums und artenreiche Steilhangbereiche im Norden sind gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Bezüglich besonders geschützter Arten sind europäische Brutvogelarten (Gehölzbrüter, Gebäudebrüter, Röhrichtbrüter und Wasservögel) vorhanden und potenziell Nahrungshabitate, Tagesverstecke und Quartiere von Fledermäusen sowie weit verbreitete Amphibienarten zu erwarten. Davon sind die potenziell auftretenden Fledermäuse gemäß § 7 Abs. 14 BNatSchG streng geschützt. Zusätzlich können weitere weit verbreitete besonders geschützte Tierarten im Gebiet vorhanden sein. Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb eines 150 m landeinwärts einzuhaltenden Schutzstreifens an Gewässern gemäß § 61 BNatSchG i.v.m. § 35 LNatSchG. Hier befinden sich z.T. naturnahe Küstenbereiche und überwiegend Grünflächen, bebaute Flächen, Verkehrsflächen und von Bebauung beräumte Flächen. |
Vorbelastung | Der Uferbereich der Schlei (FFH-Gebiet, EU-Vogelschutzgebiet) ist durch Steinschüttungen begrenzt. Auf dem Vorhabengelände fanden großflächig Beräumungen statt. Zwei Grundstücke sind baulich neu entwickelt. |
Bewertung | Bewertungskriterien: Lage in Schutzgebieten und Biotopverbundsystemen der verschiedenen Administrationsebenen sowie aktueller Zustand in Hinsicht auf das Arteninventar. Eine besondere Bedeutung bezüglich der biologischen Vielfalt kommt den teilweise in das Plangebiet hineinreichenden Natura 2000-Gebieten sowie den Zielen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems mit der Schlei als Schwerpunktraum auf landesweiter Ebene zu. Vor allem die naturnahen Küstenbereiche unterhalb der befestigten Böschungen, insbesondere die hierin gelegenen gesetzlich geschützten Biotope (Brackwasserröhrichte und Makrophytenzone), sind für die biologischen Vielfalt typischer Küstengebiete von besonderer Bedeutung. Die weiteren gesetzlich geschützten Biotope (eutrophes Stillgewässer mit Weidensaum) sind in Schleswig-Holstein regelmäßig vertreten und von allgemeiner Bedeutung hinsichtlich der biologischen Vielfalt. Die im Plangebiet vorkommenden besonders und streng geschützten Arten gehören überwiegend zu den in Schleswig-Holstein weit verbreiteten Arten und sind hinsichtlich der biologischen Vielfalt von allgemeiner Bedeutung. |