2.2.2.12 Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Auswirkungen | Erhebliche Auswirkungen auf Kulturdenkmale oder sonstige historisch und kulturell bedeutsamen Anlagen sind nicht bekannt. |
Erhebliche Auswirkungen | - |
Auswirkungen | Erhebliche Auswirkungen auf Kulturdenkmale oder sonstige historisch und kulturell bedeutsamen Anlagen sind nicht bekannt. |
Erhebliche Auswirkungen | - |
Das geplante Vorhaben ragt in die Randbereiche von Natura 2000-Gebieten hinein. Es war zu Beginn der Planungen nicht gänzlich ausschließbar, dass schützenswerte Bestandteile des FFH-Gebiets DE 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe“ sowie des Europäischen Vogelschutzgebiets DE 1423-491„Schlei“ durch planbedingte Wirkfaktoren gegebenenfalls beeinträchtigt werden könnten. Um darzustellen, welche Folgen das geplante Vorhaben auf die Natura 2000-Gebiete haben könnte, wurden für die planbedingten Entwicklungen im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans Nr. 105 je eine Verträglichkeitsprüfung bezüglich des FFH-Gebiets (BHF 2021) sowie bezüglich des EU-Vogelschutzgebiets (B.i.A. 2021) erstellt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden im Folgenden vorgestellt:
FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zum B-Plan Nr. 105 "Auf der Freiheit - Ostteil" für das FFH-Gebiet DE 1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe“ (BHF 2021)
In der Stadt Schleswig ist im Stadtteil "Auf der Freiheit“ auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne die Entwicklung eines Wohngebiets geplant. Die Stadt Schleswig stellt hierfür den B-Plan Nr. 105 auf, der neben der Entwicklung von Wohnbauflächen auch die Anlage eines Hotels, sowie den Bau zweier sogenannter Steghäuser umfasst, die auf Pfählen über dem Wasserkörper der Schlei schweben.
Teile des Plangebiets liegen innerhalb des FFH-Gebiets DE 1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe". Da Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes nicht unmittelbar auszuschließen sind, ist die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen gemäß Art. 6 Abs. 3 FFH-RL bzw. nach § 34 BNatSchG zu beurteilen.
Das FFH-Gebiet DE 1423-394 “Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe“ liegt zwischen Schleswig und Schleimünde und grenzt an die Naturräume Angeln und Schwansen. Es umfasst mit einer Gesamtgröße von 8.748 ha die Schleiförde einschließlich des Flachwasserbereichs vor der Schleimündung (Schleisand) sowie die Strandseen, Noore und Dünen der Schleilandschaft. Zu den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes gehören folgende im Umfeld des Vorhabens vorhandene LRT:
1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt
1160 Flache große Meeresarme und -buchten
Der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 105 umfasst ein Areal von rund 10,9 ha. Hier befinden sich derzeit der Siedlungsbereich der ehemaligen Kaserne mit angegliederten Grünflächen, umgebenden Gehölzflächen sowie die Schleiküste. In der Planzeichnung sind folgende relevante Darstellungen getroffen worden:
Zur Klärung der Frage, ob von dem Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes ausgehen wurden die folgenden Wirkfaktoren abgeprüft:
Baubedingte Wirkfaktoren
Anlagenbedingte Wirkfaktoren
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Für alle Wirkfaktoren konnten erhebliche Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen und Arten ausgeschlossen werden. Allerdings sind für einige Wirkfaktoren hierfür Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erforderlich. Es handelt sich um folgende Maßnahmen:
Weiterhin wurde geprüft, ob sich kumulativ durch die Wirkungen andere Pläne oder Projekte erhebliche Auswirkungen ergeben können. Durch die zuständige Naturschutzbehörde wurden zwei zu betrachtende Vorhaben im Bereich des angrenzenden Geländes des B-Plan 103 benannt: Zum einen der Bau eines Kranhafens, zum anderen der Bau einer Wellenschutzanlage.
Die Prüfung ergab, dass auch kumulativ keine erheblichen Auswirkungen auf Lebensraumtypen und Arten zu erwarten sind.
Zusammenfassend kann damit festgestellt werden, dass für das geplante Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 1423-304 ausgeschlossen werden können. Das Projekt ist damit zulässig.