Planungsdokumente: 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig
Begründung
3.1.1 Wohnbauflächen
Die überwiegenden Teile der für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Bereiche werden als Wohnbauflächen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt. Innerhalb dieser Bereiche sind v.a. Geschosswohnungsbauten in unterschiedlicher Form für allgemeinen und sozialgebundenen Wohnraum vorgesehen. Die geplanten Gebäude sollen 2 bis 4 Vollgeschosse sowie teilweise ein aufgesetztes Staffelgeschoss aufweisen.
Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Schleswig sollen mindestens 10 % der entstehenden Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können.
Innerhalb der Wohnbauflächen sind nach aktuellem Planungsstand ca. 500 Wohnungen mit Größen zwischen 55 m² und 120 m² vorgesehen.
3.1.2 Gemischte Bauflächen
Im Südwesten des Geltungsbereiches plant die Stadt Schleswig eine gemischte Nutzung aus allgemeinem und sozialgebundenem Wohnraum, der Unterbringung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sowie sozialen bzw. gesundheitlichen Einrichtungen. Insofern wird für diesen Bereich eine Ausweisung als gemischte Baufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO angestrebt. Zu beachten ist hierbei, dass sich die geplanten Nutzungen auch im westlich angrenzenden Bereich (im Bereich der 24. Änderung des F-Planes bzw. des Bebauungsplanes Nr. 102) fortsetzen.
Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Schleswig sollen mindestens 10 % der entstehenden Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können.