Planungsdokumente: Erneute Veröffentlichung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jagel 'Solarpark Selker Weg' für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5. Städtebauliches Konzept/ Vorhabenbeschreibung

Das Plangebiet dient als Ort für das Aufstellen der Freiflächensolarpanels. Es sollen ca. 37.700 Module errichtet werden, die bei ca. 600 Wp Modulen einer Gesamtleistung von etwa 20.000 kWp entsprechen.

Die Erschließung erfolgt über das vorhandene Straßen- und Wirtschaftswegenetz.

Flächen, die im Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Erhebungen als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des § 44 BNatSchG darstellen, sind von der Belegung durch Solarmodule ausgeschlossen.

Durch den Einsatz von gerammten Stahlrohren anstatt Betonfundamenten, kann der Versiegelungsquotient der genutzten Fläche auf unter 4% reduziert werden.

6. Auswirkungen und Abwägung

Gemäß § 1 Abs. 6 sowie § 1 Abs. 7 BauGB gilt es bei der Aufstellung von Bauleitplänen diverse Belange zu ermitteln und untereinander und gegeneinander abzuwägen. Im Folgenden sind die wesentlichen Auswirkungen der Planung auf öffentliche Belange dargestellt, auf denen die planerische Abwägung gegründet ist. Die planerische Abwägung besteht aus der Sammlung des Abwägungsmaterials, Gewichtung der Belange, dem Ausgleich der betroffenen Belange sowie dem Abwägungsergebnis.

6.1. Auswirkungen auf die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung

Von den geplanten PV-Freiflächenanlagen gehen keinerlei Sicherheitsrisiken aus. Eine Umzäunung verhindert, dass Unbefugte in direkte Nähe zu den technischen Anlagen geraten.

Eine dauerhafte Lärmbelastung liegt nicht vor. Während der Bauzeit ist mit Baulärm zu rechnen. Anschließend beschränkt sich der Lärm auf gelegentlich verkehrende Wartungsfahrzeuge.

Aufgrund der Entfernung zur nächstgelegenen Ortslage sowie der Topografie ist nicht von Beeinträchtigungen durch Blendung auszugehen. Eventuelle Blendwirkungen auf Zugpersonal im Eisenbahnverkehr wird im weiteren Verfahren betrachtet.