10. Kosten/Finanzwirksamkeit
Durch Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Gemeinde Kosten für die Erarbeitung des Rechtsplanes sowie der zugehörigen Fachgutachten. Eine Kostenübernahme ist über einen städtebaulichen Vertrag mit der/dem Vorhabenträger:in geregelt und sichert eine Kostenneutralität gegenüber der Gemeinde.
Die Realisierung des Bebauungsplanes führt zu keinen neuen Herstellungs- und Unterhaltungskosten für die öffentliche Erschließung oder die Anlage von öffentlichen Grünflächen.
Die Unterhaltungs- und Folgekosten für die öffentlichen Verkehrsfläche der Dorfstraße verbleibt auch nach Umsetzung der Planung bei der Gemeinde Tramm.