Planungsdokumente: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2. Landschaftsrahmenplan

In der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans 2020 für den Planungsraum III (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 29 vom 13.07.2020 für Schleswig-Holstein) ist der Bereich des Plangebietes nicht weiter kategorisiert.

Nördlich des Plangebiets (in ca. 750- 1000 m Entfernung) befindet sich die Wedeler Au, die als FFH-Gebiet „Schleswig‐holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen“ (FFH DE 2323‐392) und zusätzlich als Verbundachse für Gebiete mit der besonderen Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems gekennzeichnet ist.

Nordwestlich des Plangebiets (in ca. 1.000 m Entfernung) ist ein Bereich als Wiesenvogelbrutgebiet und als ein bedeutsames Nahrungsgebiet und Flugkorridor für Gänse und Singschwan sowie des Zwergschwans außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten gekennzeichnet.

Südlich des Plangebiets im Bereich Neßsand ist der Bereich als Naturschutzgebiet gekennzeichnet.

Abbildung 4:Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III, 2020, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig, ohne Maßstab, mit Kennzeichnung des Plangebietes (roter Pfeil, Grafik: ELBBERG)

2.3. Flächennutzungsplan / Landschaftsplan

Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wedel als gemischte Baufläche dargestellt (siehe Abb. 5).

Die mit dieser 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20a getroffenen Festsetzungen als Mischgebiet (MI) und als Straßenverkehrsfläche sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.

Abbildung 5:Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wedel, ohne Maßstab, mit Kennzeichnung des Plangebietes (rote gestrichelte Linie, Grafik: ELBBERG)

Im Landschaftsplan der Stadt Wedel (Karte Entwicklung, 2009) ist das Plangebiet als Mischgebiet und als Straßenverkehrsfläche dargestellt (siehe Abb. 6). Östlich verläuft ein Hauptfuß-, Wander- und Radweg entlang der Schulauer Straße.

Die mit dieser 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20a getroffenen Festsetzungen als Mischgebiet (MI) und als Straßenverkehrsfläche stehen den Aussagen des Landschaftsplan nicht entgegen.

Abbildung 6:Ausschnitt aus dem Landschaftsplan der Stadt Wedel, ohne Maßstab, mit Kennzeichnung des Plangebietes (rote gestrichelte Linie, Grafik: ELBBERG)

2.4. Rahmenplan „Stadthafen Wedel/ Schulauer Hafen“

Im Jahr 2008 wurde durch den Rat der Stadt Wedel der Rahmenplan zur Umgestaltung und Entwicklung des Schulauer Hafens beschlossen. Dieser Rahmenplan umfasst das städtebaulich-freiraumplanerische Gesamtkonzept zur Neuordnung des Siedlungsbereiches um den Schulauer Hafen und die angrenzenden Quartiere im Rahmen der Städtebauförderung. Inzwischen gilt die 3. Fortschreibung des Rahmenplans „Stadthafen Wedel/ Schulauer Hafen“ von 2017 (siehe nachfolgende Abbildung).

Für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sieht der Rahmenplan drei kompakte Baufelder vor. Dafür war eine hochwertige Mischung aus innovativem High-Tech / Life Science- Gewerbe und hafentypischen Nutzungen in kompakten Baustrukturen vorgesehen. Zwischen den drei bebaubaren Bereichen sind private Grünflächen zu entwickeln. Durch das Plangebiet verläuft der Liethgraben - vom Landesschutzdeich kommend in den Schulauer Hafen. Als übergeordnetes Ziel ist die Schaffung eines neuartigen Gewerbestandortes in attraktiver landschaftlicher Lage unter Wahrung der Bedürfnisse der aktuellen Nutzung genannt.

Die Festsetzung eines Mischgebietes bedingt auch die Errichtung von Wohngebäuden. Die aktuell geplante Bebauung ist strukturell aus den Vorgaben der Rahmenplanung entwickelt worden und sieht deshalb eine Bebauung in drei Baufeldern vor, die aber – abweichend vom Rahmenplan – im östlichen Bereich durch einen begehbaren Sockel verbunden sind. Die westliche Verbindung wird gemäß dem Rahmenplan ebenerdig ausgeführt. Dieser Sockel wird öffentlich begehbar ausgestaltet und so eine Freiraumverbindung vom Hafenareal zur nördlichen Deichlandschaft sicherstellen.

Abbildung 7:Ausschnitt aus der 3. Fortschreibung des Rahmenplans „Stadthafen Wedel/ Schulauer Hafen“, ohne Maßstab, mit Kennzeichnung des Plangebietes (rote gestrichelte Linie, Grafik: ELBBERG)