2.2. Landschaftsrahmenplan
In der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans 2020 für den Planungsraum III (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 29 vom 13.07.2020 für Schleswig-Holstein) ist der Bereich des Plangebietes nicht weiter kategorisiert.
Nördlich des Plangebiets (in ca. 750- 1000 m Entfernung) befindet sich die Wedeler Au, die als FFH-Gebiet „Schleswig‐holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen“ (FFH DE 2323‐392) und zusätzlich als Verbundachse für Gebiete mit der besonderen Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems gekennzeichnet ist.
Nordwestlich des Plangebiets (in ca. 1.000 m Entfernung) ist ein Bereich als Wiesenvogelbrutgebiet und als ein bedeutsames Nahrungsgebiet und Flugkorridor für Gänse und Singschwan sowie des Zwergschwans außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten gekennzeichnet.
Südlich des Plangebiets im Bereich Neßsand ist der Bereich als Naturschutzgebiet gekennzeichnet.
Abb. 4: Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III, 2020, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig, ohne Maßstab, mit Kennzeichnung des Plangebietes (roter Pfeil, Grafik: ELBBERG)