Planungsdokumente: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm

Begründung

3.1. Art der baulichen Nutzung

Um die vorgesehene und städtebaulich gewünschte gemischte Nutzung zu ermöglichen, setzt der Bebauungsplan das Baugebiet als Mischgebiet (MI) nach § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest.

Damit soll entsprechend dem Planungsziel die Mischung von Wohn- und Gewerbeanteile in den Baugebieten planungsrechtlich gewährleistet werden.

-weitere Angaben zur Art der baulichen Nutzung ergeben sich im weiteren Planverfahren-

3.2. Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Zahl der zulässigen Vollgeschosse sowie die maximalen Höhen baulicher Anlagen. Das vorgesehene Bebauungskonzept soll mit Baukörperausweisungen durch Baugrenzen im Zusammenspiel mit der Festsetzung der als Höchstmaß zulässigen Zahl der Geschosse sowie Höhenfestsetzungen gesichert werden.

- Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung ergeben sich im weiteren Planverfahren

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher rechnerische Anteil eines Baugrundstückes mit Anlagen einer Hauptnutzung und Flächen von Nebenanlagen einschließlich der Anlagen, mit denen das Baugrundstück unterbaut wird, versiegelt werden darf.

Für das Vorhaben ergibt sich eine GRZ von maximal 0,63. Die Festsetzung überschreitet geringfügig den Orientierungswert nach § 17 BauNVO für Mischgebiete von 0,6. Die Überschreitung wird erforderlich, um die städtebaulich gewünschte Entwicklung der gemischten Baugebietsflächen und die Umsetzung des beabsichtigten städtebaulichen Konzeptes zu ermöglichen. Im Hinblick auf die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse sind negative Auswirkungen nicht zu erwarten. Durch das unmittelbar benachbarte Elbvorland und den Schulauer Hafen sind umfangreiche Grünflächen sowie Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität vorhanden.

Geschossflächenzahl

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ergibt sich aus der überbaubaren Grundstücksfläche in Verbindung mit der Anzahl der Vollgeschosse. Die Ausweisung der GFZ beinhaltet zudem die Stellplatzflächen, welche sich vorwiegend innerhalb des Sockelgeschosses befinden. Für das Vorhaben ergibt sich eine GFZ von 2,03.

Die Festsetzung überschreitet den Orientierungswert nach § 17 BauNVO für Mischgebiete von 1,2. Diese Überschreitung ist städtebaulich verträglich, da durch die unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Freiräume des Elbvorlands und des Schulauer Hafens umfangreiche Grünflächen sowie ausreichende Freizeit- und Erholungsflächen vorhanden sind.

Trotz der städtebaulichen Dichte werden im Baugebiet eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen und Büroflächen sichergestellt.

Diese vergleichsweise höhere Dichte ist an diesem Standort städtebaulich sinnvoll und auch gewünscht, um den Schulauer Hafen stärker zu beleben und einer intensiveren, ganztägigen Nutzung zuzuführen.

Zahl der zulässigen Vollgeschosse / Höhe baulicher Anlagen

Zur Umsetzung des städtebaulichen Konzepts und zur Steuerung der Höhenentwicklung der Gebäude wird die zulässige Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt. Da die Höhe einzelner Geschosse zunächst nicht beschränkt ist, wird zusätzlich eine maximale Höhe der baulichen Anlagen (OK) festgesetzt. Zur Höhe technischer Anlagen werden im weiteren Verfahren weitere Regelungen getroffen.

Bezugspunkt der Höhenmessung ist dabei die Höhe über NHN (Normal-Höhe-Null).

- Detaillierte Angaben zu Höhen ergeben sich im weiteren Planverfahren-

3.3. Überbaubare Grundstücksfläche

Durch die baukörperbezogenen Festsetzungen der überbaubaren Flächen innerhalb des Plangebietes wird die geplante Grundkonzeption der Gebäude gesichert. Die genaue Lage, Abmessung und die Rücksprünge der geplanten Gebäudekörpers ergeben sich im weiteren Planverfahren.

- weitere Angaben zur überbaubaren Grundstücksfläche ergeben sich im weiteren Planverfahren -