Planungsdokumente: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20a „Schulauer Hafen“, 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm

Begründung

4. Erschließung / Geh-, Fahr und Leitungsrechte

Motorisierter Verkehr

Die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt über die Schulauer Straße und den Strandbaddamm. Die Zufahrt zu den geplanten ebenerdigen Stellplatzsockeln ist von Osten von der Schulauer Straße aus vorgesehen. Der westliche Sockel wird über die Nordseite des Vorhabens über die eigenen Flurstücke erreicht.

- weitere Angaben zur Erschließung für den motorisierten Verkehr ergeben sich im weiteren Planverfahren. Eine Verkehrsuntersuchung und ein Mobilitätskonzept werden erstellt -

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Das Plangebiet ist über die HVV-Buslinie 594 an das ÖPNV-Netz der Metropolregion Hamburg angeschlossen, die zwischen 6-9 Uhr und 16-19 Uhr im 60-Minuten-Takt und daher nur zeitweise zum S-Bahnhof Wedel verkehrt. Die nächstgelegenen Haltestellen mit Bedienung im gesamten Tagesverlauf sind „Bei der Doppeleiche“ oder „Elbstraße (Willkomm Höft), die jeweils in ca. 10 Minuten Fußweg zu erreichen sind.

Feuerwehr

- Angaben zu den Rettungs- und Brandschutzmaßnahmen ergeben sich im weiteren Planverfahren. Ein Brandschutzgutachten wird erstellt -

4.1. Ruhender Verkehr / Fahrräder

Die Unterbringung der Stellplätze des Vorhabens ist im ebenerdigen Sockelgeschoss vorgesehen. So sollen die Freiräume zwischen den Gebäuden und entlang den öffentlichen Straßenverkehrsflächen von privaten Stellplätzen freigehalten werden. Vereinzelte öffentliche Parkplätze sind entlang des Standbaddamms und der Schulauer Straße vorhanden bzw. geplant.

Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind ebenfalls im ebenerdigen Sockelgeschoss geplant.

- Angaben zum ruhenden Verkehr ergeben sich im weiteren Planverfahren. Eine Verkehrsuntersuchung wird erstellt -

4.2. Mit Geh,- Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen

Durch das Plangebiet verläuft der Liethgraben, welcher zur Entwässerung der Bereiche hinter dem Landesschutzdeich notwendig ist. Zur Sicherung des Grabenverlaufs auch über Privatgrundstücke wird innerhalb des Plangebietes eine mit einem Leitungsrechten zu belastende Flächen festgesetzt. Es bestehen Lasten zur Sicherung des Liethgrabens im Grundbuch.

Eine Durchwegung des Plangebietes für Fußgänger und Radfahrer zwischen dem Landesschutzdeich und dem Schulauer Hafen soll für die Öffentlichkeit möglich sein. Dafür wird in Nord-Süd-Verlauf zwischen den Gebäudekörpern eine mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belastende Flächen festgesetzt.

Die rechtliche Absicherung der Durchwegungen und eine barrierefreie Ausgestaltung erfolgen unabhängig vom Bebauungsplanverfahren.