Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nördl./östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richt. Roseburg, südl. Sportpl., östl./nördl. Büch.Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.4. Erschließung und Stellplätze

4.4.1. Erschließungssystem

Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Schulstraße.

Die Grundschule wird auch weiterhin über den Stichweg von der Schulstraße aus erschlossen. Die Stellplätze der Lehrkräfte bleiben unverändert erhalten.

Die Kita bekommt einen eigenen Eingang im Bereich der Gebäudeverschwenkung. Da gerade die jüngeren Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren zur Kita gebracht und abgeholt werden müssen und nicht davon ausgegangen werden kann, dass dies hauptsächlich zu Fuß oder mit dem Rad erfolgt, sind Stellplätze für die Eltern und Mitarbeiter notwendig. Da der Weg östlich des Friedhofes nur schmal ist und aufgrund der beidseitigen Baumreihen eine Verbreiterung nur in sehr geringem Umfang erfolgen kann, soll der Verkehr auf diesem Weg möglichst minimiert werden.

Daher ist angedacht Stellplätze nur für das Kitapersonal auf dem Grundstück der Grundschule und der Kindertagesstätte herzustellen. Dadurch, dass die Mitarbeiter nur einmal anfahren, parken und nach der Arbeit wieder fahren und kein ständiges Kommen und Gehen erfolgt, wird der Verkehr auf dem Weg deutlich reduziert. Stellplätze für die Eltern zum Bringen und Abholen der Kinder werden auf der Parkfläche südlich des Friedhofes hergestellt. Dieser kann problemlos von der Schulstraße angefahren werden. Die restliche Strecke bis zum Eingang der Kita kann dann seitlich des Weges zu Fuß zurückgelegt werden.

Das nordwestlich geplante Wohngebiet muss von Süden erschlossen werden, da westlich die Bahnlinie und nördlich landwirtschaftliche Flächen angrenzen. Der Weg östlich des Friedhofes erschließt bereits seit Jahrzehnten die landwirtschaftlichen Flächen im Norden und damals das öffentliche Freibad. Derzeit wird der Weg zur besseren Erreichbarkeit der Flüchtlingsunterkunft ertüchtigt.

Von Süden kommend erschließt die Dorfstraße die nordwestlichen Grundstücke des Ortes und endet an der Bahntrasse. Anhand der Flurstücksaufteilung und auch im Luftbild ist noch die alte Wegeverbindung von der Kirche in Siebeneichen bis zum Schloss Wotersen erkennbar. Ein Bahnübergang im Nordwesten der Gemeinde ist jedoch nicht mehr vorhanden und auch Teile der Wegeverbindung existieren nicht mehr.

Da das Flurstück des ehemaligen Bahnüberganges der Bahn gehört und Bemühungen der Gemeinde mit der Immobilienverwaltung Nord zum Grundstückerwerb nicht erfolgreich waren, kann auf diese erforderliche Fläche nicht zugegriffen werden. Daher scheidet eine Erschließung des geplanten Wohngebietes über die Dorfstraße aus.

Die Anbindung des geplanten Wohngebietes ist daher über den vorhandenen Weg östlich des Friedhofes geplant. Der Weg wird derzeit ertüchtigt.

Um die Erschließung des geplanten Wohngebietes auf Machbarkeit zu überprüfen wurde eine Fachtechnische Stellungnahme6 erstellt, welche einen Straßenausbau betrachtet und bei Einhaltung eines 2,0 m breiten Abstandstreifens beidseits des Weges und einer maximalen Abgrabungstiefe von 0,4 m zu einer Verträglichkeit mit den angrenzenden Baumreihen kommt.

Zur Erschließung des geplanten Wohngebietes kann der Weg entweder in seiner derzeitigen Breite von etwa 3,50 m belassen und lediglich gepflastert werden. Da dieser beengte Abschnitt etwa 92 m lang ist, sind in dieser Variante mindestens 2 Ausweichstellen an der östlichen Wegseite einzuplanen. Diese Ausbauvariante ist als schematischer Straßenquerschnitt im Bebauungskonzept dargestellt.

Eine zweite Möglichkeit besteht darin, den Weg um etwa 1,0 m auf 4,50 m Breite auszuweiten. Dabei sind die Vorgaben der Fachtechnischen Stellungnahme (Baumgutachten) zu berücksichtigen, um Schäden an den Wurzeln der Baumreihen zu vermeiden. Ausweichstellen sind bei einer Fahrbahnbreite von 4,50 m nicht mehr erforderlich, da ein gegenseitiges Begegnen von PKW zu PKW ohne auszuweichen möglich ist.

Bei beiden Varianten kann auf Teile des vorhandenen Weges aufgebaut werden, so dass erneuerte Bestandteile auch im Zuge der Erschließungsarbeiten zum Bebauungsplan weiterhin genutzt werden können. Zum Erhalt der Baumreihen werden die Eingriffe für die Erschließungsarbeiten somit weitgehend minimiert.

Somit ist mit beiden Varianten eine für die geringe Verkehrsbelastung ausreichende Erschließung möglich. Das Flurstück der Straßenverkehrsfläche ist zudem mit knapp 10,0 m Breite ausreichend groß um Fußgängern in den unbefestigten Randbereichen ausreichend Platz zu bieten.

Die innere Erschließung des geplanten Wohngebietes ist als Stichstraße mit einer Wendeanlage in Form des geplanten Angers geplant. Die Dimensionierung wird gemäß den Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 2006) für das Wenden eines 3-achsigen Müllfahrzeuges angenommen. Im Bereich der Wendeanlage können zudem öffentliche (Besucher-) Stellplätze angeordnet werden.

Die geplante Verkehrsfläche innerhalb des Plangebietes soll einen verkehrsberuhigten niveaugleichen Ausbau in einer Breite von 5,50 m erhalten. Dieses Mischprinzip stützt den gewünschten Charakter als ruhigen Wohnweg mit einer klaren Betonung der Aufenthaltsqualität.

Für die Einzel- und Doppelhäuser sind mindestens zwei Stellplatz je Wohnung in Form von freien Stellplätzen, Garagen oder Carports auf dem jeweiligen Grundstück vorgesehen. Aus städtebaulichen Gründen sind Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

Der Stellplatznachweis für die geplante Wohnnutzung kann somit vollständig innerhalb des Plangebietes gedeckt werden. Hierbei wurde eine ausreichende Anzahl an Besucherstellplätzen im öffentlichen Straßenraum eingeplant.

Für das Bringen und Abholen der Kindergartenkinder mit dem PKW stehen südlich des Friedhofes bis zu 18 Stellplätze zur Verfügung. Für das Kitapersonal werden vor dem geplanten Eingang der Kita 7 Stellplätze geschaffen. Die Erschließung der Grundschule bleibt unverändert.

4.4.2. Verkehrsuntersuchung

Das Bebauungskonzept sieht eine Anbindung des Plangebietes über die Schulstraße vor. Hierüber erfolgt eine direkte Anbindung sowohl in östliche als auch westliche Richtung zur Ortsmitte und weitergehend in die umgebenden Gemeinden.

Zur Beurteilung der Verträglichkeit des künftigen Verkehrsaufkommens wurden die zu erwartenden Verkehre des geplanten Wohngebietes unter Berücksichtigung der Anzahl der geplanten Wohneinheiten überschlägig ermittelt.

Der Bebauungsplan ermöglicht die Realisierung von 11 Wohneinheiten. Unter Anwendung der anerkannten Berechnungsmethoden zur "Abschätzungen des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung" (Dr.-Ing. Bosserhoff, Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung - "Ver_Bau") sowie den "Hinweisen zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen" (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, 2006) ergibt sich ein Gesamtverkehrsaufkommen von mindestens 20 Kfz/24h und höchstens 118 Kfz/24h. Der arithmetische Tagesmittelwert ergibt sich zu 69 Kfz/24h.

Auf der Grundlage dieses gemittelten Gesamtverkehrsaufkommens lässt sich das zu erwartende Verkehrsaufkommen zu den Spitzenstunden errechnen. Hierzu wird der tägliche Gesamtverkehr mit den Spitzenstundenanteilen von 8 % für die morgendliche Spitzenstunde von 07.00 bis 8.00 Uhr (ca. 6 Kfz/h im Ziel- und Quellverkehr) sowie 11 % für die nachmittägliche Spitzenstunde in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr (ca. 8 Kfz/h im Ziel und Quellverkehr) berechnet.

Unter Berücksichtigung dieses geringen Verkehrsaufkommens kann der zusätzliche Verkehr des geplanten Wohngebietes somit unter dem Aspekt der Streckenkapazität auf den geplanten und vorhandenen Straßen verkehrsverträglich abgewickelt werden.