1.3. Grundlage des Verfahrens
Vorangegangen war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 zur alleinigen Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen.
Da dieses Verfahren vom Kreis nicht mitgetragen wurde und nun neben der Entwicklung eines Wohngebietes auch Flächen für den Bau einer Kita und zur Einbeziehung der vorhandenen Grundschule rechtlich gesichert werden sollen, erfolgte die Aufhebung des alten Bebauungsplanes Nr. 3 „nördlich des Friedhofes“ und die Aufstellungsbeschlüsse der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 1 und 2) sowie des Bebauungsplanes Nr. 3 „nördlich und östlich des Friedhofes“.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 erfolgt in einem regulären Verfahren mit allen nach den §§ 3 und 4 BauGB erforderlichen Beteiligungsverfahren einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 wird auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde Siebeneichen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.