Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nördl./östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richt. Roseburg, südl. Sportpl., östl./nördl. Büch.Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.5.2. Sachgerechter Umgang mit Abfällen

Da der Bebauungsplan Nr. 3 im Westen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, eine bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche zu überbauen, entstehen keine zu entsorgenden Abfälle aus Abrissarbeiten. Im Bereich des östlich gelegenen ehemaligen Freibades hingegen ist unter anderem mit dem Abriss des Wohncontainers und des Umkleidegebäudes mit zu entsorgenden Abfällen zu rechnen. Weitere Abfälle werden bei der baulichen Umsetzung der Planung entstehen. Es ist davon auszugehen, dass alle geltenden gesetzlichen / abfallrechtlichen Vorschriften bei der Durchführung der baulichen Maßnahmen eingehalten werden. Hier greifen die Regelungen der nachgelagerten Genehmigungsebene (Bau- oder BImSchG-Genehmigung).

Zu Art und Umfang der Abfälle, die nach Umsetzung der Planung, bei der Nutzung des Wohngebietes und der Kindertagesstätte anfallen werden, wird auf der Ebene des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes keine Aussage getroffen. Es ist davon auszugehen, dass die umweltschonende Beseitigung und Verwertung von entstehenden Abfällen durch die bestehenden fachgesetzlichen Regelungen sichergestellt werden.

9.5.3. Anfälligkeit des durch die Planung ermöglichten Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen / Möglichkeit des Verursachens schwerer Unfälle oder Katastrophen durch das Vorhaben

Südwestlich des Plangebietes in einer Entfernung von 230 m befindet sich eine Biogasanlage die gemäß „Verzeichnis der Betriebsbereiche in Schleswig-Holstein“ des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein zu Betrieben oder Betriebsbereichen gehört, die bei Unfällen nachteilige Auswirkungen auf die Planung verursachen könnten. Die nächstgelegene wohnbauliche Nutzung liegt in einer Entfernung von rd. 200 m zur besagten Anlage. Es ist davon auszugehen, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen der Biogasanlage im Rahmen der Genehmigung erfüllt wurden.

Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Betriebe oder Betriebsbereiche, die bei Unfällen nachteilige Auswirkungen auf die Planung verursachen könnten. Der Bebauungsplan selbst schließt eine Ansiedlung von Anlagen, die einen Betriebsbereich im Sinne des § 3 Abs. 5a BImSchG bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereichs wären, aus.

9.5.4. Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima / Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels

Hinsichtlich der zu prüfenden Anfälligkeit des Vorhabens in Bezug auf den Klimawandel und damit im Zusammenhang stehenden Katastrophen ist festzustellen, dass sich die Auswirkungen auf das Mikroklima der Fläche und der unmittelbar angrenzenden Bereiche beschränken werden. Das lokale und das regionale Klima werden keine messbaren Veränderungen erfahren und insofern trägt die Umsetzung des Bebauungsplanes weder zu einer Verstärkung noch zu einer Abschwächung von Klimawandelfolgen bei. Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber Klimawandelfolgen kann ebenfalls verneint werden.