Planungsdokumente: 4. Änderung B-Plan 11 der Gemeinde Borgwedel "Am Wald" für das Gebiet nördlich der Ringstraße und westlich des Ziegeleiweges

Begründung

B E G R Ü N D U N G

zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11

der Gemeinde Borgwedel, Kreis Schleswig-Flensburg

Baugebiet „Am Wald“

1. Anlass und Auswirkung der Planung

Der Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Borgwedel ist am 17.12.2005 in Kraft getreten. Er beinhaltet ein Allgemeines Wohngebiet sowie Flächen für die Landwirtschaft. Der Bebauungsplan Nr. 11 wurde bisher 3 mal geändert. Die erste Änderung beinhaltet die Herabsetzung der Dachneigung auf 10-50 Grad, durch die zweite Änderung werden 5 neue Baufelder auf den vorherigen landwirtschaftlichen Flächen geschaffen, die als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Die dritte Änderung umfasst eine, durch die 2. Änderung entstandene, Lücke innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes. Daher wurde der Bereich überplant und ebenfalls als Wohngebiet ausgewiesen.

Die Begründungen der Ursprungsfassung sowie die Änderungen 1-3 behalten vollinhaltlich Gültigkeit, soweit nachfolgend hiervon nicht abgewichen wird.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 betrifft folgende Bereiche und Inhalte:

Die Bebauungsplanänderung betrifft das gesamte Gebiet der Ursprungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 11. In der letzten Zeit erreichten die Gemeinde einige Anfragen zur Zulässigkeit von Terrassenüberdachungen und Wintergärten. Da die Nachfrage nach Terrassenüberdachungen und Wintergärten steigt und diese zur Energieeinsparung beitragen, möchte die Gemeinde den Bebauungsplan ändern. Zur Umsetzung von Terrassenüberdachungen und Wintergärten wird eine Änderung im Bebauungsplan bezüglich der Dachneigung erforderlich. Die unter Punkt 2.2 aufgeführten Ausnahmen der Dachform und -neigung umfassen keine Terrassenüberdachungen und Wintergärten. Hier besteht aus Sicht der Gemeinde ein Planungserfordernis beziehungsweise ein städtebaulicher Missstand, der durch diese Änderung behoben werden soll. Im allgemeinen Interesse sollen Wintergärten und Terrassenüberdachungen in die Aufzählung unter Punkt 2.2 aufgenommen werden. Durch die bauliche Unterordnung können die Gestaltungsvorgaben weiter gefasst werden bzw. entfallen ganz.

Um eine optimale Nutzung der Grundstücke zu ermöglichen, möchte die Gemeinde zusätzlich eine Überschreitung der Baugrenze durch Terrassenüberdachungen und Wintergärten zulassen. Aufgrund der, durch die 2. und 3. Änderung geschaffenen, Einzelbaufelder ist die Position und Ausrichtung der Häuser begrenzt. Um keine ungewollte Härte durch den Bebauungsplanes zu erzeugen, wird eine Festsetzung zur Überschreitung der Baugrenze aufgenommen.

Zum Schutz der vorhanden Knicks wird die Aufzählung in Ziffer 6 ergänzt. Ziffer 6, Abstände von Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen wird in Bezug auf Wintergärten und Terrassenüberdachungen vervollständigt.

Aus Sicht der Gemeinde sind die beabsichtigten Änderungen auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

2. Bestehende Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 11

Für das Plangebiet sind im Wesentlichen Festsetzungen bzgl. der Art der baulichen Nutzung, des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Baugrenzen im Bebauungsplan enthalten. Weiterhin sind öffentliche Verkehrsflächen sowie Grünflächen festgesetzt.

Im Text (Teil B) sind umfangreiche und detaillierte Festsetzungen v.a. zu Art und Maß der baulichen Nutzung, naturschutzrechtliche Festsetzungen sowie baugestalterische Festsetzungen enthalten. Diese Festsetzungen sollen lediglich hinsichtlich der Dachform und -neigung sowie einer Festsetzung zur Überschreitung der bebaubaren Grundstücksfläche ergänzt werden.

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