Der Text (Teil B) des Bebauungsplanes wird wie folgt geändert/ergänzt:
2. Dachform und Dachneigung (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBO)
2.2 Garagen, Carports, Wintergärten, Terrassenüberdachungen und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind v.g. Bestimmungen ausgeschlossen.
6. Abstände von Garagen, Stellplätzen, überdachten Terrassen, Wintergärten und Nebenanlagen
Die Errichtung von Garagen und Stellplätzen ist gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO in einem Abstand von weniger als 2 m zum Fuß der Knicks nicht zulässig. Gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO gilt vorst. Vorschrift auch für die Errichtung von Nebenanlagen. Terrassenüberdachungen und Wintergärten sind ebenfalls in einem Abstand von weniger als 2 m zum Fuß der Knicks nicht zulässig.
9. Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 u. § 23 BauNVO)
Terrassenüberdachungen und Wintergärten dürfen die festgesetzten Baugrenzen um maximal 3,00 m überschreiten. Hiervon ausgenommen sind die Baugrenzen, die der öffentlichen Verkehrsfläche der Straße 'Am Wald' zugeordnet sind.
Alle sonstigen Festsetzungen gelten unverändert weiter.
Borgwedel, __.__.____ _________________________________
Bürgermeisterin