Planungsdokumente: 4. Änderung B-Plan 11 der Gemeinde Borgwedel "Am Wald" für das Gebiet nördlich der Ringstraße und westlich des Ziegeleiweges

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

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Der Text (Teil B) des Bebauungsplanes wird wie folgt geändert/ergänzt:

2. Dachform und Dachneigung (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBO)

2.2 Garagen, Carports, Wintergärten, Terrassenüberdachungen und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind v.g. Bestimmungen ausgeschlossen.

6. Abstände von Garagen, Stellplätzen, überdachten Terrassen, Wintergärten und Nebenanlagen

Die Errichtung von Garagen und Stellplätzen ist gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO in einem Abstand von weniger als 2 m zum Fuß der Knicks nicht zulässig. Gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO gilt vorst. Vorschrift auch für die Errichtung von Nebenanlagen. Terrassenüberdachungen und Wintergärten sind ebenfalls in einem Abstand von weniger als 2 m zum Fuß der Knicks nicht zulässig.

9. Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 u. § 23 BauNVO)

Terrassenüberdachungen und Wintergärten dürfen die festgesetzten Baugrenzen um maximal 3,00 m überschreiten. Hiervon ausgenommen sind die Baugrenzen, die der öffentlichen Verkehrsfläche der Straße 'Am Wald' zugeordnet sind.

Alle sonstigen Festsetzungen gelten unverändert weiter.

Borgwedel, __.__.____ _________________________________

Bürgermeisterin

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