Planungsdokumente: Erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes Barsbüttel 2025 der Gemeinde Barsbüttel
Begründung
1.3.1. Verfahren zur FNP-Neuaufstellung
Verfahrensablauf
Das Verfahren der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung gliedert sich in fünf Phasen.
Zunächst erfolgt eine planerische Bestandsaufnahme. Hierbei werden alle relevanten Informationen eingeholt, die die Flächennutzungsplan-Neuaufstellung in der Gemeinde Barsbüttel betreffen. Ortsbegehungen und Abstimmungstermine mit der Politik, der Verwaltung und Fachplanern runden die Recherche ab. Ergänzt wird die planerische Bestandsaufnahme durch mehrere Öffentlichkeitsveranstaltungen, in denen die Bürger über die Planung informiert werden und ihnen Gelegenheit zur Äußerung von Anregungen und Bedenken gegeben wird. Während des gesamten Erarbeitungsprozesses der Neuaufstellung wird ein Informationsarchiv auf der Homepage der Gemeinde Barsbüttel eingerichtet, in dem alle relevanten öffentlichen Planungsunterlagen einsehbar sind.
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme münden in die Phase 2 der Zielformulierung. Diese ist geprägt von der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts für die Gemeinde Barsbüttel. Es ist als informelle Vorstufe des FNP-Vorentwurfes zu verstehen und wird durch einen Workshop mit Bürgerbeteiligung erarbeitet und anschließend mit der Politik diskutiert und weiterentwickelt. Ergebnis ist ein sehr breit innerhalb der Gemeinde Barsbüttel abgestimmtes informelles Planwerk, welches Zielvorstellungen (auch sich gegenüberstehende) für die Gemeindeentwicklung in den kommenden 20 Jahren darstellt.
Anknüpfend an die Erarbeitung des Entwicklungskonzepts wird in Phase 3 der Vorentwurf des FNP erarbeitet. Dieser baut inhaltlich auf dem Ergebnis des Entwicklungskonzepts auf. Es erfolgt dann die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB. Auch hier wird der Einbeziehung der Bürger eine wichtige Rolle beigemessen und ihnen bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung die Inhalte des FNP-Vorentwurfs erläutert.
In der Phase 4 werden nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung die eingegangenen Anregungen ausgewertet und planerisch bewertet. Der anschließende politische Beschluss über den Umgang mit den Anregungen bildet dann die Grundlage für den Entwurf des Flächennutzungsplans mit erneuter Beteiligung nach den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.
Aufgrund von wesentlichen Änderungen des Planihaltes im Entwurf wird gemäß § 4a (3) BauGB ein erneuter Entwurf (Phase 5) des Flächennutzungsplanes erstellt und eine erneute Beteiligung durchgeführt.
Phase 6 besteht aus der Auswertung der erneuten Beteiligung und des Beschlusses des Flächennutzungsplans durch die politischen Gremien der Gemeinde Barsbüttel.