Planungsdokumente: Gemeinde Gelting, 4. Vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 9 "Tischlerei Pfeiffer"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.6.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung

Die zur Untersuchung der Umweltauswirkungen verwendeten Quellen und angewendeten Verfahren, Methoden, Anleitungen etc. werden in den entsprechenden Abschnitten genannt bzw. beschrieben.

Technische Verfahren wurden bei der Durchführung der Umweltprüfung nicht angewandt. Die Bestandsaufnahme basiert auf den im Rahmen von Ortsterminen gewonnenen Erkenntnissen. Zur Ermittlung der Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurden ergänzend die Inhalte des Landschaftsplanes ausgewertet.

Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.

4.6.2 Überwachung der Umweltauswirkungen

Die Überwachung der Umweltauswirkungen („Monitoring“) dient der Überprüfung der planerischen Aussagen zu prognostizierten Auswirkungen, um erforderlichenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch Korrekturen der Planung oder Umsetzung vornehmen zu können oder mit ergänzenden Maßnahmen auf unerwartete Auswirkungen reagieren zu können.

Zu überwachen sind (gemäß § 4c BauGB) nur die erheblichen Umweltauswirkungen, und hier insbesondere die unvorhergesehenen Umweltauswirkungen.

Erhebliche und nicht ausgleichbare Umweltauswirkungen sind bei Beachtung der getroffenen Regelungen und Darstellungen durch die Planung nicht zu erwarten.

Sofern die Pflanzmaßnahmen im Plangebiet und die Anlage der externen Ausgleichsfläche ordnungsgemäß hergestellt und nicht widerrechtlich beseitigt werden, kann von einer dauerhaften Erhaltung ausgegangen werden, so dass eine zusätzliche Umsetzungskontrolle entbehrlich ist.

Gleiches gilt für die Einhaltung der Abstände baulicher Anlagen zu Knicks. Die Gemeinde behält sich ein Einschreiten vor, sofern Hinweise für einen nicht ordnungsgemäßen Zustand vorliegen oder sich die getroffenen Annahmen als fehlerhaft herausstellen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind zurzeit keine archäologischen Denkmale bekannt, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gemäß § 15 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.

4.6.3 Zusammenfassung des Umweltberichts

Das Gebiet der 4. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9, im weiteren Plangebiet genannt, liegt ca. 2 km südöstlich vom Ortskern der Gemeinde Gelting, südlich der Bundesstraße 199.

Das rund 2,8 ha große Plangebiet besteht zum einen aus dem bisherigen Betriebsgrundstück der Tischlerei Pfeiffer im östlichen Bereich. Der überwiegende Flächenanteil des Plangebietes besteht aus Landwirtschaftsflächen, mit einer westlich an das bisherige Betriebsgrundstück anschließenden Ackerfläche und einer daran nördlich anschließenden Grünlandfläche.

Knicks verlaufen entlang der Plangebietsränder. Ein Knick verläuft zudem mittig im Plangebiet an der westlichen Grenze des bisherigen Betriebsgrundstücks.

Das bisherige Betriebsgrundstück im Osten des Plangebietes wurde bereits durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 9 im Jahr 1998 als Gewerbegebiet sowie im südlichen Bereich als Ausgleichsfläche überplant.

Im Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des Betriebsstandortes geschaffen werden.

Durch Festsetzung eines Gewerbegebietes wird der Bau von drei Hallen für Fertigung und Bootslagerung sowie die Anlage von Stellplätzen sowie Lager- und Rangierflächen ermöglicht.

Die naturschutzrechtlich geschützten Knicks werden, mit Ausnahme des an der westlichen Grenze des bisherigen Betriebsgrundstücks verlaufenden Knicks, erhalten und u.a. durch Baufreihalteflächen vor Beeinträchtigungen geschützt.

Die Beseitigung dieses Knickabschnittes ist für die Betriebserweiterung erforderlich und unumgänglich. Für diesen erheblichen Eingriff im Schutzgut Biotope, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt ist eine Ausnahme vom Biotopschutz erforderlich. Als Ersatz werden an den Plangebietsrändern zusätzliche Knickabschnitte neu angelegt.

Erhebliche Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter sind zudem durch die Flächenversiegelung auf bisher unversiegelten Flächen zu erwarten. Bei der Eingriffsbilanzierung werden die bereits im Bestand versiegelten Flächen sowie die über Bauleitplanung bereits zulässige Versiegelung berücksichtigt.

Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird durch Maßnahmen auf einer externen Ausgleichsfläche in Wackerballig erbracht, die in etwa 3,2 km Entfernung nordwestlich des Plangebietes liegt.

Im Ergebnis sind bei Realisierung der Planung einschließlich Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen insgesamt keine nachhaltigen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Der Umweltbericht ist in der vorliegenden Fassung in einzelnen Punkten noch nicht vollständig und wird ergänzt, bevor die Bauleitplanung als Entwurf beschlossen und gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt wird.