Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage" der Gemeinde Güby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.2 Fachplanungen

Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Folgende planerischen Vorgaben sind aus den bestehenden Fachplänen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:

Der Planbereich der Gemeinde Güby wird in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2021 als Gebiet im ländlichen Raum sowie als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. Zudem befindet sich das Plangebiet am Rande eines Vorbehaltsraumes für Natur und Landschaft.

Güby liegt weiterhin im 10 km-Umkreis um das Mittelzentrum Schleswig und am Rande des 10 km-Umkreises des Mittelzentrums Eckernförde.

Das Plangebiet in der Gemeinde Güby liegt laut Regionalplan für den Planungsraum III (2000) im ländlichen Raum und ist als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung dargestellt.

Gemäß der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den neuen Planungsraum II (2020) - Sachthema Windenergie - befinden sich im Umkreis von mehr als ca. 2 km keine Vorranggebiete für Windenergieanlagen.

Im Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum II (2023) sind keine von den vorgenannten Darstellungen abweichenden Inhalte gegeben.

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Güby ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. In der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich überwiegend als Gewerbegebiet ausgewiesen. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Die damit notwendige 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan Nr. 7 damit aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II (2020) weist das Plangebiet in Karte 2 als Gebiet mit besonderer Erholungseignung aus. Unmittelbar angrenzend befindet sich ein Landschaftsschutzgebiet gemäß § 26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG.

Die Karten 1 und 3 enthalten für das Plangebiet und die unmittelbare Umgebung keine Darstellungen.

Im Landschaftsplan der Gemeinde Güby (1999) ist das Plangebiet als zukünftige Baufläche dargestellt. Zudem sind die vorhandenen Knicks gekennzeichnet.

1.3.3 Schutzverordnungen

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des großräumigen Naturparks Schlei (§ 27 BNatSchG). Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet nicht vor. Südöstlich des Plangebietes beginnt das Landschaftsschutzgebiet „Hüttener Vorland“ (Verordnung vom 08.06.2000). Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein grenzen ebenfalls nicht an.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet liegt mit dem FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ südöstlich in einer Entfernung von ca. 130 m bzw. nördlich in einer Entfernung von ca. 260 m. Das EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“ liegt ca. 910 m nordöstlich. Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete sind aufgrund der zu erwartenden Wirkfaktoren, der geringen Größe des Plangebietes und der Entfernung nicht zu erwarten.

Die Lage der Schutzgebiete ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Als geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gelten die Knicks am Rand des Plangebietes (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG). Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2019) enthält für das Plangebiet und die angrenzenden Flächen keine Darstellungen.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen