1.3.2 Fachplanungen
Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Folgende planerischen Vorgaben sind aus den bestehenden Fachplänen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:
Der Planbereich der Gemeinde Güby wird in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2021 als Gebiet im ländlichen Raum sowie als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. Zudem befindet sich das Plangebiet am Rande eines Vorbehaltsraumes für Natur und Landschaft.
Güby liegt weiterhin im 10 km-Umkreis um das Mittelzentrum Schleswig und am Rande des 10 km-Umkreises des Mittelzentrums Eckernförde.
Das Plangebiet in der Gemeinde Güby liegt laut Regionalplan für den Planungsraum III (2000) im ländlichen Raum und ist als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung dargestellt.
Gemäß der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den neuen Planungsraum II (2020) - Sachthema Windenergie - befinden sich im Umkreis von mehr als ca. 2 km keine Vorranggebiete für Windenergieanlagen.
Im Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum II (2023) sind keine von den vorgenannten Darstellungen abweichenden Inhalte gegeben.
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Güby ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. In der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich überwiegend als Gewerbegebiet ausgewiesen. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Die damit notwendige 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan Nr. 7 damit aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.
Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II (2020) weist das Plangebiet in Karte 2 als Gebiet mit besonderer Erholungseignung aus. Unmittelbar angrenzend befindet sich ein Landschaftsschutzgebiet gemäß § 26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG.
Die Karten 1 und 3 enthalten für das Plangebiet und die unmittelbare Umgebung keine Darstellungen.
Im Landschaftsplan der Gemeinde Güby (1999) ist das Plangebiet als zukünftige Baufläche dargestellt. Zudem sind die vorhandenen Knicks gekennzeichnet.