3.7.1 Lärmimmissionen
Zur Beurteilung der vom Plangebiet ausgehenden Geräuschemissionen wurde von der Lücking & Härtel GmbH aus Kobershain eine Geräuschimmissionsprognose erstellt, die zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen kommt:
Durch die geplante Nutzung als Gewerbegebiet werden auf den umliegenden Flächen nutzungsbedingte Geräuschemissionen verursacht werden. Zur Einhaltung der Orientierungswerte nach der DIN 18005-1 bzw. der Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten wird eine Kontingentierung des Vorhabengebietes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen vorgenommen.
Durch die Festsetzung der nach DIN 45691:2006-12 ermittelten Emissionskontingente wird sichergestellt, dass die daraus resultierenden Geräuschimmissionen an den Immissionsorten außerhalb des Plangebietes die Orientierungswerte nach der DIN 18005-1 bzw. die Immissionsrichtwerte nach 6.1 TA Lärm auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung am Standort nicht überschreiten.
Durch den zusätzlichen Verkehr im Vorhabengebiet sowie auf den umliegenden Straßen ist mit einem leicht erhöhten Verkehrsaufkommen sowie daraus resultierendem Verkehrslärm zu rechnen. Daher wird für den zusätzlichen Verkehr, verursacht durch das Vorhabengebiet, ein überschlägiger Verkehrsansatz gewählt, welcher anhand der RLS-19 im Plangebiet modelliert wurde.
In den Festsetzungen zum Bebauungsplan kann der Sachverhalt Emissionskontingentierung für die Teilflächen GE und GE (TF01) folgendermaßen übernommen werden.
„Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach der DIN 45691:2006-12 „Geräuschkontingentierung“ weder tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) überschreiten.“
Teilfläche | Größe in m² | LEk, Tag in dB | LEk, Nacht in dB |
GE | 2.895 | 60 | 60 |
GE (TF01) | 4.325 | 60 | 47 |
Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5.
Entsprechend des Vorschlages aus der Immissionsprognose erfolgt innerhalb der Planzeichnung eine Festsetzung der TF 01 mit zugeordneten maximal zulässigen Emissionskontingenten in dB.