2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung
Im Plangebiet werden entsprechend der Zielstellung der Gemeinde ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt, in dem neben der Wohnnutzung auch Nutzungen zulässig sind, die das Wohnen nicht stören, wie z.B. Dienstleistungen, Handwerk o.ä. Ferienwohnungen sind als Einliegerwohnung in einem Wohngebäude zulässig, wenn in dem Gebäude gleichzeitig auch eine Wohnung existiert, die dem dauerhaften Wohnen dient und über eine größere Grundfläche als die Ferienwohnung verfügt. Ausgeschlossen werden Gartenbaubetriebe und Tankstellen, die dem Charakter des Gebietes mit seiner Lage am Ortsrand widersprechen würden.
Mit Rücksicht auf den Übergang zur freien Landschaft und der nördlich und östlich angrenzenden Wohnbebauung ist ein Vollgeschoss, eine maximale Gebäudehöhe von 9,0 m zulässig. Als Bezugspunkt für die Höhenbegrenzung der Gebäude wird der höchste Punkt des Fahrbahnrandes vor dem jeweiligen Grundstück festgesetzt. Damit wird jedem Grundstück ein eindeutiger Bezugspunkt zugeordnet, der auch bei größeren Niveauunterschieden innerhalb des Baugrundstücks genügend Spielraum für die Gebäudehöhe lässt. Da die Grundstücke gegenüber denen im Baugebiet Süderfeld II in der Regel kleiner parzelliert werden, wird die Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,4 gegenüber einer GRZ von 0,3 im Baugebiet Süderfeld II erhöht, d.h. 40% der Fläche des Baugrundstücks können mit dem Wohngebäude überbaut werden. Damit wird die in der Baunutzungsverordnung vorgegebene Obergrenze der GRZ für reine und allgemeine Wohngebiete ausgeschöpft. Für Nebenanlagen, Garagen, Carports, Stellplätze und Wegeflächen kann die GRZ um 50% überschritten werden. Die Baugrundstücke können demnach bis zu 60% versiegelt werden.
Im Sinne des Planungszieles, ein Wohngebiet mit einer vorwiegenden Einfamilienhausbebauung zu entwickeln, wird die Zahl der Wohnungen pro Gebäude begrenzt. Demnach sind je Wohngebäude maximal zwei Wohnungen zulässig. In einem Doppelhaus, bei dem es sich im planungsrechtlichen Sinn um zwei Gebäude handelt, die an eine gemeinsame Flurstücksgrenze angebaut werden, können demzufolge bis zu vier Wohnungen entstehen.