4. Kosten
Die Planungskosten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Satzungsverfahrens wurden auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt. Ein Angebot wurde mit Schreiben vom 25. August 2020 an die Gemeinde gerichtet. Der Auftrag in Form des Planungsvertrages wurde am 12. Oktober 2020 erteilt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoisdorf hat diese Begründung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 in ihrer Sitzung am …………………. durch einfachen Beschluss gebilligt.
Aufgestellt gemäß § 9 Abs. 8 BauGB
Hoisdorf, den .........................................
Alexander Franz
(Bürgermeister)