Planungsdokumente: B26 1. Änd. u. Erg. - Sondergebiet westlich der Henstedter Straße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft

Wasser:

Das Vorhaben nutzt nicht das Grundwasser vor Ort. Auf den bestehenden Grundwasserstand wird kein Einfluss genommen. Das anfallende Niederschlagswasser wird auf dem Grundstück versickert. Es existieren keine Oberflächengewässer am Standort des Einzelhandelsvorhabens. Ein Entwässerungskonzept wurde vom Ingenieurbüro Hölbing am 11.05.2023 erstellt.

Boden:

Das Vorhaben bereitet weitere Flächenversiegelungen vor, mit dem der Verlust von Bodenfunktionen einhergeht. Ein Großteil des Plangebietes ist bereits versiegelt. Teile der westlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche, die für die Erweiterung genutzt werden sollen, werden künftig versiegelt. Die Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca. 600 m². Es ist eine GRZ von 0,8 vorgesehen. Diese darf durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen (Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen, bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche) bis zu einer Grundflächenzahl von max. 0,9 überschritten werden. Bei den versiegelten Flächen handelt es sich um die Gebäude, die Stellplatzflächen, die Zufahrten und um Anliefer- und Rangierflächen.

Natur und Landschaft:

Bei dem Plangebiet handelt es sich überwiegend um einen bestehenden, mit einem Aldi-Markt bebauten Einzelhandelsstandort. Das Plangebiet ist größtenteils als Siedlungsbiotop einzustufen. Nur bei der westlichen Erweiterungsfläche handelt es sich um eine schmale landwirtschaftliche Ackerfläche. Da sich westlich ein Gartenbaubetrieb mit Endverkauf befindet, ist die sehr schmale Fläche von Bebauung und Stellplatzstrukturen eingerahmt und hat damit nur eine sehr geringe Bedeutung für Natur und Landschaft.

Der vorhandene Discounter wird erweitert oder durch einen Neubau ersetzt. Der eventuelle Neubau des Discount-Marktes findet am vorhandenen Standort statt und wird geringfügig in Richtung Westen erweitert. Die landwirtschaftliche Teilfläche wird beseitigt.

Bewertung:

Wasser, Boden, Natur und Landschaft werden durch das beabsichtigte Vorhaben im Verhältnis zum Ist-Zustand nur in geringem Maße berührt. Zusätzlichen Versiegelungen sind vorgesehen.

3.1.3 Abfallerzeugung

Der Lebensmittel-Discounter lässt kein Abfallaufkommen erwarten, das mit erheblichen und nachhaltigen Umweltbelastungen verbunden ist. Es werden Lebensmittel mit dem branchentypischen Randsortiment vertrieben.

Der anfallende Verpackungsmüll wird generell in firmeneigenen Lkw abgefahren und zentral entsorgt. Zur Zwischenlagerung werden Container aufgestellt.

Bewertung:

Es ist kein problematisches Abfallaufkommen zu erwarten. Die Abfallbeseitigung ist geregelt.

3.1.4 Umweltverschmutzung und Belästigungen

Da es sich bei dem Nutzer des zukünftigen SO-Gebietes um einen Einzelmarkt handelt, ist aufgrund der überschaubaren Größenordnung von keiner erheblichen und nachhaltigen Umweltverschmutzung auszugehen. Die Ver- und Entsorgung ist gesichert.

Belästigungen sind durch das höhere Verkehrsaufkommen als Folge der Erweiterung zu erwarten. Es handelt sich um Lärmemissionen, die von den Anlieferungen, dem Kundenverkehr und der Kühl- und Lufttechnik an dem Gebäude ausgehen. Ein entsprechendes Lärmgutachten wurde erstellt.

Das 'Sonstige Sondergebiet' ist darüber hinaus über Fuß- und Radwege sowie den öffentlichen Personennahverkehr an die angrenzenden Wohngebiete und an die Ortslage angeschlossen.

Bewertung:

Bei der angestrebten Erweiterung des Nahversorgungszentrums sind keine Anhaltspunkte für erhebliche und nachhaltige Umweltverschmutzungen gegeben. Das 'Sonstige Sondergebiet' ist verkehrstechnisch verträglich angebunden. Die anlagenbezogenen Neuverkehre verursachen keine Konflikte mit der Nachbarschaft. Unzumutbare Lärmemissionen sind nicht zu erwarten.