Planungsdokumente: Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee
Begründung
5.9.1. Verkehrliche Erschließung
Das Plangebiet ist bereits vollständig erschlossen. Es werden keine Änderungen an der Erschließungssituation vorgenommen. Die bestehenden Straßen werden als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Innerhalb der festgesetzten Grünzüge bleibt das bestehende Fußwegenetz weiterhin bestehen.
5.9.2. Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes werden im Rahmen der Bauleitplanung nicht verändert. Die zulässige Versiegelung im Plangebiet wird durch die Planung reduziert, sodass eine Verschlechterung der Ver- und Entsorgung im Vergleich zu vor der Planaufstellung ausgeschlossen werden kann.