Planungsdokumente: Lütjensee - B-Plan 17, 1. Änderung (Dwerkaten)

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3 Übergeordnete Planungsgrundlagen

Regionalplanung

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes widerspricht nicht den Zielen der Regional- und Landesplanung.

Flächennutzungsplan

Bei der Aufstellung des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 17 wurde der Flächennutzungsplan der Gemeinde Lütjensee nach § 8 (3) BauGB parallel geändert (10. Änderung).

Es wurden gewerbliche und gemischte Bauflächen, Grünflächen, Entsorgungsflächen sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahre 2006 wurden diese Darstellungen übernommen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 ist als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen, da mit der Änderung der textlichen Festsetzung 1.4 nicht den Darstellungen widersprochen wird.

Abbildung 1: Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dwerkaten

4 Städtebauliche Begründung

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 "Ripsbekkoppel" wird lediglich die textliche Festsetzungen 1.4 geändert (Teil B). Die sonstigen im Ursprungsplan getroffenen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen bleiben für den Geltungsbereich der 1. Änderung unverändert. In der vorliegenden Begründung wird nur auf die geänderte textliche Festsetzung eingegangen. Im Übrigen wird auf die Begründung zum Ursprungsplan verwiesen.

4.1 Art der baulichen Nutzung

In der textlichen Festsetzung 1.4 des Bebauungsplanes Nr. 17 wurde festgesetzt, dass Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, die gemäß § 8 Abs. 3, Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässig sind, nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind. Ihre Ansiedlung ist im ausgewiesenen Gewerbegebiet somit ausgeschlossen.

Aufgrund des Anstiegs der Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen werden im Amt Trittau neue Unterkünfte benötigt. Das planungsrechtlich gesicherte Gewerbegebiet im Ortsteil Dwerkaten der Gemeinde Lütjensee bietet sich hierfür an. Das Plangebiet ist erschlossen. Die für die Errichtung der Unterkunft vorgesehene Fläche ist im Eigentum der Gemeinde, so dass kurzfristig nach Abschluss des Änderungsverfahrens der Bau einer Unterkunft erfolgen kann. Geeignetere Flächen stehen derzeit in der Gemeinde Lütjensee nicht zur Verfügung.

Mittel- bis langfristig ist vom Amt Trittau angedacht, in der Unterkunft auch anerkannte Asylbewerber, die ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erhalten haben, unterzubringen.

Die Vergnügungsstätten nach § 8 Abs. 3, Nr. 3 BauNVO sollen weiterhin ausgeschlossen bleiben. Vergnügungsstätten (Spielhallen, Spielcasinos, Diskotheken, größere Tanzlokale, Nachtlokale jeglicher Art (u. a. Stripteaselokale), Swingerclubs, Sex- und Pornokinos, Videopeepshows) führen durch Ihre Öffnungszeiten in den Nachtstunden und den damit verbundenen nächtlichen Zu- und Abfahrtsverkehr zu Beeinträchtigungen der westlich angrenzenden Wohnbevölkerung.