5.2.2 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung
Da die Bebauungsplanänderung keine erheblichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter hat, ergeben für die Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung keine Unterschiede.