Bebauungsplan Nr. 39, 4. Änderung "Städtebauliche Entwicklung Marktstraße"

Quickborn

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Quickborn

Planungsanlass

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39, 4. Änderung „Städtebauliche Entwicklung Marktstraße“ der Stadt Quickborn für das Gebiet Marktstraße 1 - 3 mit den Zielen (Auszug) einer Realisierung eines innerstädtischen Polizeistandortes und der Schaffung von ca. 65 Wohneinheiten im Geschoßwohnungsbau.
Aktueller Beteiligungsschritt:
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Ansprechperson

Lasse Friedel
Fachbereich 5 – Stadtentwicklung
Telefon: 04106 / 611 262
Fax: 04106 / 611 400
E-Mail: Stadtplanung@quickborn.de
Stadt Quickborn, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Telefon 04106 / 611 0, www.quickborn.de

Aktuelle Mitteilungen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

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Ergänzende Unterlagen

Nachfolgend finden Sie alle im Rahmen der erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 39, 4. Änderung "Städtebauliche Entwicklung Marktstraße" bereitgestellten Unterlagen zur Einsicht. Ihnen ist im Rahmen der Beteiligungs-/Auslegungsfrist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Gemäß 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. In der Satzung wurden die geänderten Stellen mit einem roten Rahmen markiert bzw. gelb hinterlegt.

Weiterhin wurde die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.