I.3. Abweichende Bauweise (§ 22 Abs. 4 BauNVO)
In der abweichenden Bauweise sind Gebäude gem. § 22 Abs. 2 BauNVO in offener Bauweise über 50 m zulässig.
In der abweichenden Bauweise sind Gebäude gem. § 22 Abs. 2 BauNVO in offener Bauweise über 50 m zulässig.
Für den Plangeltungsbereich gelten die Festsetzungen der Satzung der Stadt Reinfeld (Holstein) zum Schutz des Baumbestandes.
Auf den Waldabstand gem. § 24 LWaldG SH wird verwiesen. Über Unterschreitungen des gesetzlichen Waldabstandes ist in Rahmen des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren gem. LBO (SH) zu entscheiden.
Aufgestellt: Pinneberg, 07.08.2018