2. Planungsanlass und Planungsziele
Auf dem westlichen Grundstück befindet sich derzeit das Rettungszentrum der Stadt Reinfeld. Die Anzahl der Pkw-Stellplätze für die Feuerwehr muss mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen. Derzeit stehen nicht ausreichend Stellplätze zur Verfügung, da das Grundstück zu klein bemessen ist.
Mit der Zahl der Einsatzkräfte ist auch der Platzbedarf für Spinte, Schulungs- und Aufenthaltsräume gestiegen. Außerdem entsprechen die Stellplätze in der Fahrzeughalle nicht der DIN-Norm (bei geöffneten Türen mindestens 50 cm Abstand zwischen den Fahrzeugen) und bieten nicht ausreichend Platz für die vorhandenen Löschfahrzeuge. Zusätzlich ist gem. DIN 14092-1 der Neubau einer Waschhalle verbindlich, weil das Feuerwehrgerätehaus über mehr als fünf Fahrzeugstellplätze verfügt.
Aus diesen Gründen hat die Stadt Reinfeld, das Nachbargrundstück Ahrensböker Straße 71 erworben. Um die erforderlichen baulichen Maßnahmen am Rettungszentrum bzw. auf dem Grundstück (Bau von Stellplätzen) bauplanungsrechtlich zu ermöglichen, muss das Flurstück 22/64 als Gemeinbedarfsfläche überplant werden. Bisher ist das Flurstück im Bebauungsplan Nr. 7 B als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Das Flurstück wird somit in den Bebauungsplan Nr. 7 A einbezogen und der dort festgesetzten „Fläche für Gemeinbedarf“ zugeordnet. Hierfür ist die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 A erforderlich. Zudem findet für den Bebauungsplan Nr. 7 B eine Teilaufhebung um das Flurstück 22/64 statt.
Ziel der Planänderung ist es somit, die Fläche für Gemeinbedarfsanlagen mit der Zweckbestimmung „Rettungszentrum“ nach Nordosten hin zu erweitern. Das Flurstück 22/64, Gemarkung Neuhof, Flur 4 wird hierzu in den Bebauungsplan Nr. 7 A einbezogen und gleichzeitig aus dem Bebauungsplan Nr. 7 B entlassen.