Die Errichtung einer Lärmschutzwand von 2,5 m oder 3 m Höhe wird von der Stadt Reinfeld (H.) aufgrund ihrer städtebaulich störenden Wirkung ausgeschlossen. Allenfalls wäre eine bis zu 1,50 m hohe Wand denkbar - der Aufwand wird jedoch angesichts der geringen Häufigkeit nächtlicher Feuerwehreinsätze und angesichts des relativ geringen Effektes als unangemessen hoch eingeschätzt. Die Richtwertüberschreitungen durch nächtliche Einsätze erscheinen zumutbar und es gab auch bisher keine diesbezüglichen Beschwerden der Nachbarn.
Die Errichtung eines Carports mit dem Ziel der Verbesserung des Lärmschutzes ist eventuell möglich, kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt im Zuge des Bebauungsplanes nicht festgelegt werden, weil die genaue Lage der Stellplätze noch nicht feststeht.
Die zeitliche Vorverlegung der Übungsabende hingegen ist problemlos möglich.
Die Übungsabende beginnen bisher um 19.30 Uhr und enden im Regelfall um 21.30 Uhr. Im Anschluss wird über die Übung gesprochen und aufgeräumt.
Künftig werden die Übungsabende so vorverlegt, dass sie nicht in die Nachtzeit fallen. Damit werden nur noch die An-/Abfahrten der Einsatzkräfte an den in wenigen Nächten im Jahr eintretenden Feuerwehreinsätzen zu Richtwertüberschreitungen führen.
Die endgültige und weitergehende Prüfung erfolgt im entsprechenden Bau-genehmigungsverfahren.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 A wurden schalltechnische Festsetzungen zum Verkehrslärm getroffen. Diese werden nicht in die 2. Änderung und Ergänzung übernommen. Die festgesetzte Baugrenze hat einen Minimalabstand von ca. 13 m zur Mitte der Ahrensböker Straße. Verkehrslärmbedingt ergibt sich hier eine Einstufung in den Lärmpegelbereich III der DIN 4109 mit einem erforderlichen Schalldämm-Maß von erf. R’w,res = 30 dB für Büro- und Aufenthaltsräume im Rettungszentrum. Dieser Wert wird standardmäßig bereits aus Wärmeschutzgründen eingehalten. Auf eine explizite Festsetzung des passiven Schallschutzes kann daher verzichtet werden.