Ergänzungssatzung nach § 34 (4) BauGB der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück für den nördlichen Bereich der "Scheggerotter Straße"

Rabenkirchen-Faulück

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-Land

Planungsanlass

Mit der Ergänzungssatzung nach § 34 (4) BauGB soll die Fläche nördlich der Scheggerotter Straße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rabenkirchen einbezogen werden.

Ansprechperson

Elke von Hoff

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