Planungsdokumente: Gemeinde Ruhwinkel - 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 "Dorfstraße"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.11.4 Pflanzanweisung

Gehölzanlage

Die Gehölzflächen sind zweireihig zu pflanzen und freiwachsend zu entwickeln. Der Reihenabstand sowie der Pflanzabstand innerhalb der Reihen betragen jeweils 1,00 m. Zwischen den äußeren Reihen und dem Zaun (zu beiden Seiten) beträgt der Abstand jeweils 1,00 m. Die Gesamtbreite der Gehölzfläche beträgt somit 3,00 m.

Zur Bepflanzung der Gehölzfläche sind einheimische standortgerechte Gehölze (Sträucher und Heister) zu verwenden. In der Pflanzenliste sind die Gehölzarten aufgeführt, die für die Bepflanzung geeignet sind. Aus der Pflanzenliste ist eine Auswahl hinsichtlich der zu verwendenden Gehölzarten zu treffen. Damit sich die Gehölze nicht gegenseitig verdrängen, sollten Gehölze der gleichen Art in kleinen Gruppen gepflanzt werden. Insgesamt ist darauf zu achten, dass sich die Bepflanzung der Hecken aus verschiedenen Gehölzarten zusammensetzt. Die Anlage einer Bepflanzung, die nur aus einer Gehölzart besteht, ist zu vermeiden.

Einheimische standortgerechte Gehölze für die Anlage einer Gehölzfläche

Heister

Acer campestre - Feld-Ahorn

Carpinus betulus - Hainbuche

Fagus sylvatica - Rot-Buche

Prunus avium - Vogel-Kirsche

Quercus robur - Stiel-Eiche

Sorbus aucuparia - Eberesche

Sträucher

Cornus sanguinea - Roter Hartriegel

Corylus avellana - Hasel

Crataegus monogyna - Eingriffliger Weißdorn

Crataegus laevigata - Zweigriffliger Weißdorn

Euonymuseuropaea - Gemeines Pfaffenhütchen

Prunus padus - Trauben-Kirsche

Prunus spinosa - Schlehe

Rosa canina - Hunds-Rose

Salix caprea - Sal-Weide

Sambucus nigra - Schwarzer Holunder

Viburnum opulus - Gewöhnlicher Schneeball

Für die Sträucher und Heister sind folgende Pflanzqualitäten zu wählen:

- Sträucher, zweimal verpflanzt (2xv), 3-5 Triebe (Tr), ohne Ballen (oB),

60 - 100 cm;

- Heister, zweimal verpflanzt (2xv), ohne Ballen (oB), 80 - 100 cm.

Sollte der Wildverbiss zu groß werden, wird empfohlen, einen Wildschutzzaun zu errichten. Dieser ist dann nach erfolgreichem Anwuchs der Gehölze restlos zu entfernen.

Gartenbäume

Zur Durchgrünung des Plangebietes ist festgesetzt, dass pro Grundstück mindestens ein einheimischer Laubbaum (Hochstamm, 14 - 16 cm Stammumfang) in der der Baufertigstellung folgenden Pflanzperiode anzupflanzen ist.

Baumarten (Empfehlung):

Acer campestre 'Elsrijk' - Feld-Ahorn

Malus silvestris - Apfelbaum

Pyrus pyraster - Birnbaum

Prunus avium - Vogel-Kirsche

Sorbus aucuparia - Eberesche

Carpinus betulus 'Fastigiata' - Hainbuche

Sorbus intermedia 'Brouwers' - Schwedische Mehlbeere

Für die Laubbäume ist folgende Pflanzqualität zu wählen:

- Hochstamm, dreimal verpflanzt (3xv), mit Drahtballen (mD),

mind. 14 - 16 cm Stammumfang.

Die Bäume sind wirksam gegen Wildverbiss zu schützen. Nach erfolgreichem Anwuchs ist dieser Schutz restlos zu entfernen.

5.12 Zusammenfassung des Umweltberichtes

Die Gemeinde plant, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 6 zu ändern. Es ist vorgesehen, ein 'Allgemeines Wohngebiet' (WA) anstelle eine 'Mischgebietes' (MI) ausgewiesen. Zudem wird zum Schutz der Überhälter und aufgrund der Topographie des Gebietes die Erschließungssituation geändert und die GRZ von 0,2 auf 0,3 angehoben. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 werden daher weitere Flächenversiegelungen (Voll- und Teilversiegelungen) vorbereitet, die ausgeglichen werden müssen. Der Gehölzstreifen im Osten bleibt, bis auf einen 12 m Durchbruch (62 m²), erhalten. Zudem wird der nördliche Bereich des Gehölzstreifens, der bei der Aufstellung des Ursprungsplanes noch als zu erhalten festgesetzt wurde, nun aber nicht mehr vorhanden ist, ebenfalls ausgeglichen. Weiterhin wird die im Ursprungsplan als Ausgleich vorgesehene Gehölzeingrünung im Westen und Süden des Plangebietes ausgeglichen. Der noch nicht umgesetzte Ausgleich aus dem Ursprungsplan wird außerdem neu geregelt und einer anderen Fläche zugeordnet.

Die Erschließungsstraße ist wasser- und luftdurchlässig herzustellen.

Der Ausgleich, der für das Schutzgut 'Boden' zu leisten ist (886 m²), wird der gemeindeeigenen Fläche auf dem Flurstück 79/2, Flur 2, Gemarkung Schönböken zugeordnet. Sie ist als Sukzessionsfläche anzulegen.

Der Ausgleich, der für das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' zu leisten ist (661 m²), wird der gemeindeeigenen Fläche auf dem Flurstück 79/2, Flur 2, Gemarkung Schönböken zugeordnet. Sie ist als freiwachsende Gehölzfläche anzulegen.

Die 8 m Knick-Neuanlage, die durch den Ursprungsplan erforderlich wurde, wird ebenfalls auf der gemeindeeigenen Fläche auf dem Flurstück 79/2, Flur 2, Gemarkung Schönböken durch eine Knick-Neuanlage erbracht.

Der Ausgleich für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird durch die Anlage einer freiwachsenden Gehölzfläche im Süden und Westen des Plangebietes erbracht.

Zudem ist pro Baugrundstück mindestens ein standortgerechter, einheimischer Laubbaum zu pflanzen. Die Dachflächen von Garagen und Carports sind außerdem zu begrünen. Die Dachflächen der Hauptgebäude sind außerdem zu 40% mit Photovoltaikmodulen auszustatten.

5.13 Referenzen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

  • https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/
  • https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/

Bendfeldt - Schröder - Franke Landschaftsarchitekten BDLA

  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Ruhwinkel, Kreis Plön, 02. Februar 2004

DIN-Normen

  • 18920 'Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen', 2014
  • 18915 'Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten', 2018
  • 19731 'Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial', 1998
  • 19639 'Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben', 2019

EC Umweltgutachter und SachverständigeKremp & Partner PartG mbB

  • Einzelfallbetrachtung zur Ermittlung des angemessenen Abstandes mittels Ausbreitungs- und Auswirkungsbetrachtung in Anwendung der KAS-18 und KAS-32 für eine Biogasanlage

Dr. Dorothee Holste, Landwirtschaftskammer

  • Immissionsprognose zu den Geruchsimmissionen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 in der Gemeinde Ruhwinkel

Dipl. Ing. Karl Meentzen

  • Baugrunduntersuchung - Überprüfung der Versickerungsmöglichkeit; 1. Bericht - gutachterliche Stellungnahme, 25.02.2003

Gemeinde Ruhwinkel

  • Landschaftsplan der Gemeinde Ruhwinkel, 1999
  • Flächennutzungsplan Gemeinde Ruhwinkel, 1987

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

  • Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil B Bodenart, herausgegeben vom - Geologischer Dienst - Flintbek 2016
  • Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil A Bodentyp, herausgegeben vom - Geologischer Dienst - Flintbek 2016

Landesregierung Schleswig-Holstein

  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) vom 24. Februar 2010, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19.11.2019, http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle =jlink&query=NatSchG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true
  • Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein, Digitaler Atlas Nord, https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/ArchaeologieSH/index.html?lang=de

Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein:

  • Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein, 1999

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:

  • Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein, 2016
  • Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht, 2013 gemeinsam herausgegeben mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
  • Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz, 2017

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung:

  • Landwirtschafts- und Umweltatlas, http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php
  • Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde, Neuaufstellung 2020

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ruhwinkel hat diese Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 in ihrer Sitzung am ............................ durch einfachen Beschluss gebilligt.

Aufgestellt gemäß § 9 Abs. 8 BauGB

Ruhwinkel, den …………………………..

Manfred Markmann

(Bürgermeister)