Informelles Rahmenkonzept "Solar-Freiflächenanlagen in der Stadt Schwentinental"
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 34 Tage –Institution
Stadt SchwentinentalPlanungsanlass
Ziel dieses informellen Rahmenkonzeptes ist die Identifizierung geeigneter Flächen für Solar-Freiflächenanlagen in der Stadt Schwentinental bzw. eine transparente Darstellung derjenigen Bereiche, die für eine solche Nutzung aus rechtlichen oder städtebaulichen Gründen nicht in Frage kommen.
Mit dem Konzept wird kein Planungs- bzw. Baurecht geschaffen. Als städtebauliche Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB stellt es jedoch eine abwägungserhebliche Grundlage für eine mögliche verbindliche Bauleitplanung dar. Über die Einleitung einer solchen Bauleitplanung entscheiden die zuständigen städtischen Gremien. Im Rahmen einer Bauleitplanung wäre über Lage und Größe der Solarparks und weitere öffentliche und private Belange, wie z.B. der Einbindung in die Landschaft, zu entscheiden. Ein Anspruch auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens besteht nicht.
Ansprechperson
Stadt Schwentinental
Herr Schröter: 04307/811-257
Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt
Theodor-Storm-Platz 1
24223 Schwentinental
Aktuelle Mitteilungen
Rechtsgrundlage Verfahrensschritte
Die Erarbeitung informeller Rahmenkonzepte unterliegt keinen gesetzlichen Formvorschriften.
Die in den Verfahrensschritten genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich programmseits auf die Bauleitplanung. DIe Auswahl der Verfahrensschritte ist notwendig, um die Einsichtnahme in die Unterlagen zu ermöglichen. Die dort genannten Rechtsgrundlagen gelten nicht für diese Planung.