Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 57 der Gemeinde Trittau

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

7. Emissionsvermeidung, sachgerechter Umgang mit Abfällen, Abwässern

Bestand und Prognose:

Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind anzuwenden. Die Beseitigung von Abwässern und Abfällen erfolgt über die Entsorgungseinrichtungen der Gemeinde. Beim Betrieb der Entsorgungseinrichtungen sind die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien anzuwenden. Bei Baumaßnahmen ist das Merkblatt ‚Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten‘ zu berücksichtigen. Das Merkblatt ist unter www.sh-netz.com erhältlich. Von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.

Maßnahmen:

Aufgrund der angetroffenen Bodenschichten mit mindestens 1,50 m unter Geländeoberkante anstehenden Sanden und einem Grundwasserflurabstand von mindestens 1,50 m ist die Fläche des Plangebietes für eine Versickerung von anfallendem Oberflächenwasser gut geeignet.

Die befestigten Flächen auf den Baugrundstücken sind wasserdurchlässig herzustellen.

8. Nutzung erneuerbarer Energien und sparsame, effiziente Nutzung von Energie

Bestand und Prognose:

Die Energieversorgung des Gebietes erfolgt durch Anschluss an das Netz der Versorgungsträger in der Gemeinde. Bei der Energieerzeugung bzw. -bereitstellung sowie im Rahmen der objektbezogenen Bauausführung sind die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien anzuwenden. Alternative Energieformen sind zulässig. Von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.

9. Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen

Bestand und Prognose:

Die vorliegende Planung entspricht den im Landschaftsplan dargestellten Entwicklungsabsichten der Gemeinde. Für diesen Teil des Gemeindegebietes zeigt die 2. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes bereits eine wohnbauliche und gewerbliche Nutzung an.