1.3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Für die Gemeinde Trittau gilt der genehmigte Flächennutzungsplan von 1976 mit seinen Änderungen.
Entwurf der 34. Änderung F-Plan der Gemeinde Trittau (Stand 28.09.2016)
Für den Plangeltungsbereich ist hier im südlichen Bereich Waldfläche und in einem schmalen Bereich im Norden Grünfläche – Wanderweg - dargestellt. Um dem Entwicklungsgebot des § 8 (2) BauGB zu entsprechen, wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB vorgenommen.