3.5
Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" ist als extensive Wiesenfläche zu entwickeln und dauerhaft zu unterhalten.
Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" ist als extensive Wiesenfläche zu entwickeln und dauerhaft zu unterhalten.
wird ggf. zum Entwurf zu ergänzt