Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 60 der Gemeinde Trittau

Begründung

1.3. Plangeltungsbereich, Bestand und Umgebung

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 wird in der Planzeichnung (Teil A) durch eine entsprechende Signatur gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von etwa 4,5 ha.

Das Plangebiet befindet sich im Kreis Stormarn im westlichen Bereich der Gemeinde Trittau.

Die direkte Umgebung ist weitestgehend von landwirtschaftlichen Flächen geprägt. An das Plangebiet angrenzend verläuft die Nord-Süd Verbindung der Bürgerstraße / Gadebuscher Straße, über die in Richtung Norden Einkaufsmöglichkeiten sowie Bildungseinrichtungen und Gewerbegebiete (u.a. mit Abfallwirtschaftszentrum, Recyclinghof, Diskothek etc.) zu erreichen sind.

Im Norden schließt die Bürgerstraße an die Großenseer Straße (L93) an, welche einen direkten Anschluss an die B 404 bietet. In Richtung Süden schließt die Gadebuscher Straße an das südwestliche Gemeindegebiet von Trittau an, in welchem vorranging Wohnnutzung in Form von Einfamilien- und Reihenhäusern vorzufinden ist.

Über den Ziegelbergweg an dem sich in Richtung Osten ebenfalls vorrangig Wohnen ansiedelt ist die Kirchstraße zu erreichen, welche die Hauptverkehrs- und Erschließungsachse der Gemeinde bildet.

Das Plangebiet ist unbebaut und wird zurzeit intensiv als Landwirtschaftsfläche genutzt. Von Nord nach Süd verläuft ein Knick durch das Plangebiet. Randlich befinden sich ebenfalls Knicks und einzelne Bäume.

2. Anlass und Ziele

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Rettungszentrum“ ist die Absicht der Gemeinde, Feuerwehr, Polizeistation sowie Rettungswache des Rettungsdienstverbundes Stormarn an einem gemeinsamen Standort zusammenzulegen wodurch die notwendige Modernisierung der Einrichtungen erfolgen kann. Außerdem soll der neue Standort langfristig zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten bieten.

Die Freiwillige Feuerwehr sowie die Rettungswache befinden sich derzeit an der Rausdorfer Straße zentral im Gemeindegebiet; bei beiden Einrichtungen besteht Modernisierungs- und Erweiterungsbedarf. Die derzeitigen Flächen bieten jedoch auf Grund der umliegenden Nutzungen keine Erweiterungsmöglichkeiten.

An dem neuen Standort soll den Akteuren die Möglichkeit gegeben werden, sich räumlich ausreichend und zeitgerecht aufzustellen. Der Standort ist aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage innerhalb der Gemeinde an der Gadebuscher Straße gut geeignet und trotzdem in einem ausreichenden Abstand zu Wohngebieten, so dass schalltechnische Konflikte dieser Einrichtungen, denen eine entsprechende Sozialadäquanz zu unterstellen ist, minimiert werden können.

Zudem sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Kindertagesstätte im westlichen Plangebiet geschaffen werden, da durch die Entwicklung neuer Wohngebiete, wie z.B. an der nördlich gelegenen Bürgerstraße, mittelfristig ein Bedarf an Kita-Plätzen besteht. Südlich des Kitastandortes ist eine naturnahe Grünfläche geplant.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 60 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Feuerwehr, Polizei und Rettungswache an einem gemeinsamen Standort zu schaffen. Zudem sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kindertagesstätte sowie einer öffentlichen Grünfläche und einer Regenrückhaltung geschaffen werden. Die schützenswerten Grün- und Gehölzstrukturen (Einzelbäume und Knicks) sollen gesichert werden.

Das Plangebiet befindet sich derzeit im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch, so dass eine gemeindliche Bauleitplanung erforderlich ist.

3. Übergeordnete Planungen