Ruhender Verkehr
Die Stellplätze für die Einsatzkräfte des Rettungsdienst Verbundstandortes sind an geeigneter Stelle auf den Baugrundstücken nachzuweisen und unterzubringen. Hinsichtlich des Einsatzverkehrs der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienstes sollte die Anordnung der Stellplätze eine problemlose Abfahrt der Einsatzfahrzeuge gewährleisten.
Für die Erschließung der Feuerwehrfläche sind gemäß DIN 14092 Teil 1 „Feuerwehrhäuser Planungsgrundlage“ zwei getrennte Zu- und Abfahrten erforderlich. Eine Zufahrt erschließt die Stellplatzanlage für die Feuerwehrleute, die andere das Feuerwehrgerätehaus („Alarmzufahrt“).
Der Stellplatzbedarf der Kindertagesstätte richtet sich nach der Größe der Einrichtung und ist auf der Fläche unterzubringen.