Planungsdokumente: 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trittau
Begründung
4.1. Städtebau
Planungsrechtlich soll ein Teil des bestehenden Waldgebietes in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung für soziale Zwecke „Kindertagesbetreuung“ geändert werden. Dazu wird eine ca. 0,8 ha große Waldfläche umgewidmet.
4.2. Verkehrliche Erschließung
Die Erschließung der Gemeinbedarfsfläche erfolgt ausschließlich über die Hamburger Straße (L 94).